Soweit sich die Besoldung an der sozialen Grundsicherung ausrichtet, muss auch die der
Regelung der sozialen Grundsicherung immanente Einkommensbetrachtung mitberücksichtigt werden.
Ich liebe den Gesetzesentwurf bereits nach dem ersten kursorischen Durchblättern! Ich glaube jemand hat die Bemessung des absoluten Nullpunktes mal wieder mit dem Zielpunkt verwechselt.
Ich bin gespannt, wann jemand im FM auf die Idee kommt, dass (nach dieser Logik) eine Grundbesoldung und Familienzuschlag von 0,00 EUR zulässig wäre, wenn man den partnereinkommensabhängigen "Familienergänzungszuschlag" (welcher dann einen neuene Namen bräuchte) nur hoch genug ansetzen würde
SH muss sein Beamten-Hartz-IV zum 01.01.2023 ja auch zum Beamten-Bürgergeld ausbauen, da sonst der dortige Familienergänzungszuschlag nicht mehr ausreicht, um das Grundsicherungsniveau zu erreichen.