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[HB] Besoldungsrunde 2021-2023 Bremen
Prüfermd:
Das Gesetz ist wohl schon vorher verabschiedet worden.
https://www.gesetzblatt.bremen.de/fastmedia/218/2022_11_07_GBl_Nr_0119_signed.pdf
Hayzenbairg:
Ich befürchte, dass der Besoldungsrechner 2023 für das Land Bremen noch nicht an das verabschiedete neue Gesetzt angepasst wurde. Die Berechnung des Familienzuschlags kommt bei mir nämlich vor diesem Hintergrund nicht hin:
A13, verheiratet, 2 Kinder
Laut Besoldungsrechner Bremen 2023:
Summe: 405.13 €
Laut Gesetz:
Familienzuschlag Stufe 2: 377,33 €
für das zweite zu berücksichtigende Kind: 227,81 €
Summe: 605,14
Oder verstehe ich beim Familienzuschlag etwas falsch?
Admin:
Die Familienzuschläge sind nun korrigiert.
Der Familienergänzungszuschlag nach §35a BremBesG ist allerdings im Rechner (noch?) nicht enthalten.
Welcher Anteil der Beamten in Bremen erhält diesen überhaupt?
SwenTanortsch:
Das ist eine gute Frage, Admin. Wenn man sich die ganze sachliche Verquertreiberei durchliest, und zwar unter anderem und nicht zuletzt den Artikel 4 und darin die Ziffer 4 und dort dann § 36a (5) des neu in das Gesetz eingefügten Paragraphen, der den sog. Familienergänzungszuschlag regelt, dann fragt man sich sowohl, ob in Bremen die Verwaltungsbeamten zukünftig noch mit anderem beschäftigt sein werden, als im Sinne der Steuerfahnder Nachweise zu sortieren, die offensichtlich wegen des auch für Angehörige von Beamten geltenden Steuergeheimnisses nicht von Amts wegen zwischen dem Finanzamt und der bezügezahlenden Stelle ausgetauscht werden dürfen (§ 30 AO), die also letztlich nicht nachprüfbar sein dürften, da der Dienstherrn keinen unmittelbaren Zugriff auf die Angehörigen von Beamten hat, als auch, ob die Bremer Bürgerschaft während des Gesetzgebungsverfahrens realisiert hat, dass sie und damit stellvertretend die Landesregierung in absehbarer Zukunft einen Termin vorm Bundesverfassungsgericht hat (ok, da es wohl ein Beschluss und kein Urteil werden dürfte, wird man dort ohne Termin auskommen) und dass das Ergebnis absehbar deutlich werden wird, da in den Jahren 2013 und 2014 die Bremer Besoldung so unzureichend gewesen ist und als deren Folge die Unteralimentation so massiv ausfiel, dass man eigentlich erwarten sollte, dass man nun in Bremen im Vorfeld "gutes Wetter" machte.
In der von den Länder unlängst neu eingeführten Tabelle der Ländermeisterschaft "Wer erreicht zuerst die Anwendung von § 35 BVerfGG?" hat sich Bremen mit dieser Novellierung mit ganz nach vorne gespielt. Darum dürfte es noch nicht in der anstehenden bundesverfassungsgerichtlichen Entscheidung gehen - würde man jedoch nach jener Entscheidung die gerade verabschiedete Novellierung in dieser oder einer ähnlichen Form bestehen lassen, dürfte man dann auch in Bremen ähnlich wie insbesondere in Sachsen, Berlin Baden-Württemberg und insbesondere Niedersachsen damit rechnen und in den Landesregierungen darauf hinfiebern, die Meisterschaft zu gewinnen, also erster zu werden.
Der langen Rede kurzer Sinn: Die Frage dürfte sich ob der so gefassten gesetzlichen Regelung nicht beantworten lassen. Es stellt sich mir zugleich die Frage, wie eigentlich Beamte erfahren sollten, dass sie hinsichtlich des Familienergänzungszuschlags ggf. anspruchsberechtigt sind. Offensichtlich soll nun jeder Beamte erst einmal auf gut Glück einen Antrag stellen - und was geschieht dann eigentlich von Amts wegen, wenn der Beamte angibt, dass ihm nicht bekannt sei, dass sein Partner einer beruflichen Tätigkeit nachgehe? Will man ihn dann verklagen? Wie sollte diese Aussage nun geprüft werden? Interessant ist dabei ebenso der Artikel 5 mit seiner epischen Breite, vor der ich mich hier - in Anbetracht meiner hier wiederkehrenden epischen Breite - demütig verneige.
Wer in der in Bremen sowieso heillos überlasteten Verwaltung soll diesen ganzen kodifizierten Unsinn wohl bearbeiten? Entsprechend lässt sich ebenso nun für Bremen festhalten: Auch hier zeigt sich der rechtsstaatsgefährdende Gehalt einer solchen Gesetzgebung, von der Ulrich Battis unlängst gesprochen hat. Und wenn dann die halbe Bremer Belegschaft in der Verwaltung monatelang nichts anderes getan hat, als Daten zu sichten, die sie vom Amts wegen nicht überprüfen kann, wird man sich mit hoher Wahrscheinlichkeit dann in Bremen gezwungen sehen (es sei denn, man wolle mit aller Gewalt Meister werden), die Regelung des sog. Familienergänzungszuschlags wieder zurückzunehmen, nämlich als Folge dessen, dass man eventuell vielleicht doch nicht Meister werden wollte.
Glückliches Bremen, das sich offensichtlich solchen Unsinn problemlos leisten kann. Und vielleicht ist das die Zukunft des Alimentationswesens in Deutschland: Der Beamte muss nun jeweils eine amtsangemessene Alimentation beantragen - vielleicht in dieser Form:
Formblatt AaaA: Antrag auf amtsangemessene Alimentation (Der Antrag kann nur bearbeitet werden, wenn pflichtschuldig sämtliche beizubringende Nachweise beigefügt werden; zu beantragende Leistungen sind anzukreuzen):
0 Grundgehalt (Bitte weisen Sie nach, dass sie grundgehaltsberechtigt sind)
0 Stellenzulage (Bitte weisen Sie nach, dass sie stellenzulagenberechtigt sind; bitte geben sie beim Ausfüllen zur Vereinfachung an, welche Stelle sie ggf. ausfüllen)
0 Amtszulage (Bitte weisen Sie nach, dass Sie amtszulageberechtigt sind)
0 Familienzuschlag (bitte reichen Sie sämtliche nötigen Dokumente nach, die nachweisen, dass Sie familienzuschlagsberechtigt sind)
0 Familienergänzungszuschlag (bitte reichen Sie die Steuererklärung der Personen ihres näheren Umfelds nach, auf das wir gerne Zugriff haben)
0 Weitere Zulagen (bitte sehen Sie davon ab, diese Kategorie anzukreuzen, da wir zurzeit keine Möglichkeit haben, Ihre Angaben zu überprüfen, weshalb weitere Zulage derzeit nicht beantragt werden können - Sie können aber gerne den Rechtsweg einschlagen; von weiteren Einschlägen bitten wir Sie abzusehen)
0 Ich verzichte auf sämtliche Leistungen (Wir empfehlen Ihnen auch zur Entlastung der Verwaltung, diese Kategorie anzukreuzen; Nachteile irgendeiner Art haben Sie davon nicht zu erwarten, was wir Ihnen hiermit garantieren)
Vielen Dank für das Ausfüllen, wir werden Sie nach Prüfung Ihres Antrags darüber informieren, ob sie antragsberechtigt sind. Dies kann eine geraume Zeit dauern, worauf wir Sie schon heute hinweisen. Von Nachfragen bitten wir Sie abzusehen.
Aloha:
Das klingt ja wirklich nach außerordentlich transparenter Gesetzgebung und klaren gesetzlichen Regelungen:
--- Zitat von: Zauberberg am 17.11.2022 10:31 ---Das Gesetzes zur Anpassung der Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezüge 2022 in der Freien Hansestadt Bremen sowie zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften sollte doch gestern/heute in der Bürgerschaft behandelt werden und am 01.12.2022 in Kraft treten.
Ich kann den Punkt auf der Tagesordnung nicht finden !
Weiß jemand etwas, ob dort Änderungen eingetreten sind ?
--- End quote ---
--- Zitat von: Prüfermd am 17.11.2022 14:23 ---Das Gesetz ist wohl schon vorher verabschiedet worden.
https://www.gesetzblatt.bremen.de/fastmedia/218/2022_11_07_GBl_Nr_0119_signed.pdf
--- End quote ---
--- Zitat von: Admin am 24.11.2022 03:37 ---Der Familienergänzungszuschlag nach §35a BremBesG ist allerdings im Rechner (noch?) nicht enthalten.
Welcher Anteil der Beamten in Bremen erhält diesen überhaupt?
--- End quote ---
Erinnert doch stark an Douglas Adams' "Per Anhalter durch die Galaxis" (1979), in der deutschen Übersetzung:
Mr. Prosser sagte: “Sie hatten ja durchaus das Recht, zu geeigneter Zeit Vorschläge und Proteste zu äußern.”
“Zu geeigneter Zeit?” schimpfte Arthur. “Zu geeigneter Zeit? Zum ersten Mal habe ich was davon gehört, als gestern ein Arbeiter bei mir aufkreuzte. Ich fragte ihn, ob er zum Fensterputzen gekommen wäre, und er sagte, nein, er sei gekommen, um das Haus abzureißen. Natürlich hat er mir das nicht gleich gesagt. Nein, erst hat er ein paar Fenster geputzt und auch noch fünf Pfund dafür verlangt. Dann erst hat er mir’s gesagt.”
“Aber Mr. Dent, die Pläne lagen die letzten neun Monate im Planungsbüro aus.”
“O ja. Als ich davon hörte, bin ich gestern Nachmittag gleich rüber gegangen, um sie mir anzusehen. Man hatte sich nicht gerade viel Mühe gemacht, die Aufmerksamkeit darauf zu lenken. Ich meine, dass man’s jemandem gesagt hätte oder so.”
“Aber die Pläne lagen aus…”
“Lagen aus? Ich musste schließlich zuerst in den Keller runter…”
“Da werden sie immer ausgehängt.”
“Mit einer Taschenlampe.”
“Tja, das Licht war wohl kaputt.”
“Die Treppe auch.”
“Aber die Bekanntmachung haben Sie doch gefunden, oder?”
“Jaja”, sagte Arthur, “ja, das habe ich. Ganz zuunterst, in einem verschlossenen Aktenschrank, in einem unbenutzten Klo, an dessen Tür stand: Vorsicht, bissiger Leopard!”
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