Autor Thema: IT Eingruppierung / E8 Gestaltungsspielraum  (Read 3128 times)

Dolby

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IT Eingruppierung / E8 Gestaltungsspielraum
« am: 11.01.2022 12:42 »
Hallo,
anbei meine Aufgaben:
Ziel der Stelle:Instandhaltung und Wartung von PC's, rechnergestützten wissenschaftlichen Geräten und DV­lnfrastruktur gewährleisten
1 AV = 100 %
Instandhaltung, Wartung, Fehleranalyse und -beseitigung an dv- gestützten Systemen, Anlagen- und Gerätetechnik
dazu gehört:
•   Systempflege der installierten Software durchführen.
•   Optimierung und Konfiguration der eingesetzten und einzusetzenden DV-Technik.
•   Hardware-Reparaturen an DV-gestützten Systemen
•   Kontinuierliche Aktualisierung von Maßnahmen der Datensicherung durchführen.
•   Störreserve von Ersatzteilen zur Verkürzung der Ausfallzeiten der Systeme verwalten
Eine E8 Wurde mir nicht gewährt. Das ist die Begründung:
Die Aufgabe zur Instandhaltung, Wartung, Fehleranalyse und -beseitigung an dv­gestützten Systemen, Anlagen und Gerätetechnik 1m Bereich der Informationstechnologie der Ag BIT (Arbeitsvorgänge 1) wird aufgrund der inhomogenen und vielfältigen IT-Struktur des IPK nur durch überwiegende selbständiges Arbeiten ohne Anleitung im tarifrechtlichen Sinn, ohne ständige detaillierte Einzelanweisung, Überwachung und laufende Hinweise, erfüllt. Es sind IT­Probleme zu erfassen und Lösungsansätze zu erarbeiten und umzusetzen.
Das tarifliche Merkmal für die Entgeltgruppe E8 eines über die Standardfälle hinausgehenden gewissen Gestaltungsspielraumes ist hier nicht erfüllt.

Seht Ihr das auch so?

XTinaG

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Antw:IT Eingruppierung / E8 Gestaltungsspielraum
« Antwort #1 am: 11.01.2022 12:45 »
Ja.

WasDennNun

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Antw:IT Eingruppierung / E8 Gestaltungsspielraum
« Antwort #2 am: 11.01.2022 12:57 »
Also die sehen dich hier in der EG7.

Ein „Gestaltungsspielraum“ liegt vor, wenn die Art und Weise der Aufgabenerledigung oder
das Ziel der Aufgabe der Disposition des Beschäftigten unterliegt. Anders als bei den in Teil I
der Entgeltordnung ab Entgeltgruppe 8 vorausgesetzten „selbständigen Leistungen“ genügt
das bloße Vorhandensein von Optionen, für deren Einzelfallkonkretisierung der Beschäftigte
zuständig sein muss. Eine „nicht nur leichte gedankliche Arbeit“ im Sinne von Abwägungsprozessen ist nicht erforderlich


Wenn alles standardisiert vorgegeben ist, was wie zu machen ist und alles reine Standardfälle sind, kann da eine EG7 rauskommen.
Je nach Zeitanteile, denn ich sehe da durchaus die Möglichkeit das mehrere AVs vorliegen, bzw. das der Gestalltungsspielraum doch gegeben ist.

und somit könnte hier durchaus auch eine EG8 gegeben sein.
Aber du kannst zukünftig ja gerne bei mehreren gleichzeitigen Aufträgen die reinkommen, den Vorgesetzten oder die Personaler fragen, was als erstes zu machen ist.

Aber wenn die nur EG7 zahlen wollen und das nicht so sehen mit der EG8, dann solltest du dir einen anderen AG suchen, der mehr als EG7 zahlt.

MeinerEiner

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Antw:IT Eingruppierung / E8 Gestaltungsspielraum
« Antwort #3 am: 11.01.2022 15:02 »
Hallo Dolby,

meines Erachtens und in Bezug auf die einschlägige Literatur zur Eingruppierung im Bereich IuK liegt bei Deiner Tätigkeitsbeschreibung definitv ein Gestaltungsspielraum vor.

Hierbei geht es nicht nur um Priorisierung der Einzeltätigkeiten, sondern auch um die Feststellung ob überhaupt Handlungsbedarf besteht, welche Richtung einzuschlagen ist oder auch welche IT-spezifischen Verfahren, Funktionen und Vorgehensweisen anzuwenden sind.

Die Aktualisierung der Maßnahmen bei der Datensicherung oder schon allein die Fehleranalyse setzen einen Gestaltungsspielraum voraus.

Da davon auszugehen ist, dass Dein Arbeitgeber sich stur stellen wird und wie fast überall üblich in unserem Land erst einmal auf Dummfang geht, würde ich Dir empfehlen Rechtsbeistand einzuholen und eine Eingruppierungsfeststellungsklage einzureichen. Dies ist mit einem gewissen Aufwand verbunden, aber durchaus sinnvoll.

Nicht nur bei Dir scheint es so zu sein, dass mit allen Mitteln auf dem Rücken der eigenen Mitarbeiter versucht wird, Geld zu sparen. Deine Personalstelle weiß genau, dass diese Tätigkeit locker einer E8 entspricht.

Lass' Dir so etwas nicht gefallen!

Du kannst auch vorerst noch versuchen den Personalrat mit hinzuzuziehen, aber erfahrungsgemäß wird dieser nicht viel ausrichten können/wollen.

Vielleicht besinnt sich ja dein AG bereits, wenn ein Schreiben vom Anwalt kommt.

Du kannst für diesen Sachverhalt auch ohne Rechtsbeistand in erster Instanz klagen, davon ist aber in so einem Fall eher abzuraten, weil der Tatsachenvortrag doch schon ordentlich vorbereitet sein muss.

Dein AG schreibt ja selbst in der Begründung, dass Lösungsansätze zu erarbeiten sind. Ich weiß jetzt nicht wie Deine Tätigkeiten im Detail ausgestaltet sind, aber machen wir uns nichts vor:
Im Bereich IT mit einem so breiten Spektrum und einer anscheinend "inhomogenen" Infrastruktur, fallen sicherlich auch Einzelarbeiten an, die in einem anderen Fachbereich der Informatik angesiedelt sind (bist Du Fachinformatiker?) und sicherlich kann man hier auch auf E9a oder mehr klagen.

Immer schön Druck machen. Es geht ja über die Jahre um viel Geld und was noch wichtiger ist um Wertschätzung Deiner Arbeit, die mittelerweile ja angeblich so groß geschrieben wird im öffentlichen Dienst. 

Mit freundlichen Grüßen
Ein ausgebeuteter Fachinformatiker.

XTinaG

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Antw:IT Eingruppierung / E8 Gestaltungsspielraum
« Antwort #4 am: 11.01.2022 15:07 »
Da es nicht um Gestaltungsspielraum geht, sondern um über die Standardfälle hinausgehenden Gestaltungsspielraum, trägt der Vortrag, es bestünde doch Gestaltungsspielraum, nicht weiter, sondern höchstens zur Erheiterung bei.

MeinerEiner

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Antw:IT Eingruppierung / E8 Gestaltungsspielraum
« Antwort #5 am: 11.01.2022 15:12 »
Das mag durchaus sein, dennoch bleibt es bei meiner Einschätzung auch im Vergleich zu verschiedenen Praxisbeispielen in der Literatur.

WasDennNun

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Antw:IT Eingruppierung / E8 Gestaltungsspielraum
« Antwort #6 am: 11.01.2022 15:20 »
Und am Ende ist man selber schuld, wenn man für EG7 arbeiten geht, wo doch locker die Möglichkeit (auch bei diesem AG) bestünde, mehr Geld zu verdienen.

und wenn der AG diese Möglichkeit nicht nutzt und dir die gewünschte monetäre Wertschätzung entgegenbringt, dann bleibt nur das eine!

MeinerEiner

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Antw:IT Eingruppierung / E8 Gestaltungsspielraum
« Antwort #7 am: 11.01.2022 15:26 »
Genau,

man kann sich einen anderen Job suchen, aber es kann ja auch sein, dass man diesen dort gerne macht und ansonsten sehr zufrieden ist.

Deswegen kann man auch die korrekte Eingruppierung feststellen lassen und dann immer noch weiterschauen. Kann ja auch sein, dass der AG sich aus Versehen irrt oder das aus Unwissenheit falsch einschätzt. Alles andere wäre ja auch Betrug, oder?

Auf jeden Fall viel Erfolg Dolby!

XTinaG

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Antw:IT Eingruppierung / E8 Gestaltungsspielraum
« Antwort #8 am: 11.01.2022 15:28 »
Einschätzungen, die auf einem unsubstantiierten Vortrag auf Basis eines falschen Verständnisses eines unbestimmten Rechtsbegriffes beruhen, haben für gewöhnlich wenig Wert und sind kaum eine Basis, um den Erfolg einer Eingruppierungsfeststellungsklage abschätzen zu können. Es beginnt bei der verbreiteten, aber abwegigen Einschätzung, Einzelarbeiten, die in einem anderen Fachbereich der Informatik angesiedelt seien, würden zusätzliche Fachkenntnisse bejahen lassen, denn eine solche Erweiterung der Breite der benötigten Fachkenntnisse ergibt sich bereits durch E6 Fg. 2, und setzt sich fort bei der korrekten Prüfung des Heraushebungsmerkmals für die E8 in Form des Bildens der Standardfälle für eine entsprechende Tätigkeit, der Feststellung, ob die auszuübende Tätigkeit darüber hinausgehende Fälle hat, ob diese Gestaltungsspielräume bedürfen, ob dadurch weitere Arbeitsvorgänge zu bilden sind und ob in diesen neu gebildeten Arbeitsvorgängen oder dem einen Arbeitsvorgang diese in rechtserheblichem Maße vorkommen und die Arbeitsvorgänge in denen bzw. dem Arbeitsvorgang in dem das Merkmal in rechtserheblichem Maße vorkommt, einen eingruppierungsrelevanten Umfang haben. All dies unterbleibt und wird ersetzt durch den "Vergleich zu verschiedenen Praxisbeispielen in der Literatur" durch einen Laien.