Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Unbefristete Stelle bekommt kw Vermerk
cBoLsmUiEc:
--- Zitat von: Lars73 am 11.01.2022 17:36 ---Ein kw-Vermerk berührt das Arbeitsverhältnis nicht.
Auch gibt es verschieden kw-Vermerke. Manche werden erst bei Ausscheiden des Stelleninhabers wirksam. Andere zu einem bestimmtem Datum. Aber dies alles kann dies egal ein.
Der Arbeitgeber kann dir andere Aufgaben in der E9b übertragen. Er kann mit Dir auch über die dauerhafte Übertragung von Aufgaben einer anderen Entgeltgruppe verhandeln. Aber ohne deine Zustimmung geht das nicht.
Soweit er kündigen will muss eine Sozialauswahl erfolgen. Er kann nicht einfach sagen der kw-Vermerk ist für Person X und der wird nun entlassen.
--- End quote ---
Das ist interessant... das bedeutet also, ich könnte bis zum Renteneintritt meine Zustimmung verweigern und meine jetzige Stelle behalten?!
Dann brauche ich mir ja wenigstens keine Sorgen machen, dass ich doch irgendwann eine Stelle, die mir nicht zusagt, annehmen muss, nur weil es laut AG dafür "an der Zeit" wäre...
In dem Gespräch mit meinem Vorgesetzten wurde mir gesagt, dass er nicht sagen kann wie lange der Prozess eine neue Stelle für mich zu finden dauert. Er geht aber davon aus, dass das im Laufe diesen Jahres passieren wird.
Das klang für mich irgendwie so, dass ich halt nicht ewig "Nein" zu den mir angebotenen Stellen sagen könnte und ich irgendwann in diesem Jahr meine Stelle räumen müsste...
--- Zitat von: Organisator am 11.01.2022 17:48 ---
--- Zitat von: cBoLsmUiEc am 11.01.2022 17:24 ---(...) Sachen erklärt und die Millionen Fragen, die ich dazu habe, beantwortet.
--- End quote ---
Dann fang mal an mit der ersten Frage :)
--- End quote ---
;D das alles ist ja noch sehr frisch und kam für mich ziemlich überraschend, daher herrscht in meinem Kopf noch Chaos und die Hälfte meiner Fragen ergibt sich wahrscheinlich eh, wenn man Antworten auf andere Fragen bekommt oder wenn man noch mal genauer darüber nachdenkt, daher hatte ich bisher keine Frage gestellt...
Natürlich bewegt mich momentan am meisten die Frage, ob der AG das überhaupt einfach so darf? Ich weiß, dass der AG bei Beamten da mehr Möglichkeiten hat, aber ich bin ja "nur" ein Angestellter. Darf er mich einfach auf eine andere Stelle setzen? Deine Antwort und die von Lars unterscheiden sich da ja ziemlich... Ich weiß z.B. auch (was mir gerade erst wieder eingefallen ist), dass ich selbst bei einem zeitlichen begrenzten Einsatz zur Unterstützung der Gesundheitsämter in den letzten Jahren auch hätte explizit zustimmen müssen, und der AG das nicht hätte einfach bestimmen dürfen. So gesehen, kann er mich ja sicherlich nicht einfach auf irgendeine andere gleichwertige Stelle setzen, oder?
Und wenn er es darf, wie viel Mitspracherecht hätte ich? Wie oft dürfte ich "Nein" zu einer anderen Stelle sagen? Dürfte ich das, weil es rechtlich geregelt ist oder weil mein AG nett und freundlich ist und an einer mich zufriedenstellenden Lösung Interesse hat?
Und darf ich Anforderungen an die neue Stelle stellen? Muss ich mich mit einer rein gleichwertigen zufrieden geben, oder kann ich aufgrund meiner Qualifikationen eine E11 (oder nach Abschluss des Masters, E13) fordern?
Wie sieht das mit der Eingruppierung aus? Gilt dann da auch, dass ich nicht weniger verdienen darf als vorher? Also wenn ich jetzt in E9b Stufe 4 bin, komme ich dann in E11 Stufe 3? Oder muss ich in E11 in Stufe 1 anfangen und in Kauf nehmen, dass ich dann weniger verdiene als jetzt?
Da ich beim Land angestellt bin, muss ich damit rechnen, dass mir eine Stelle an einem ganz anderen Standort bei einer anderen Dienststelle angeboten wird? Und muss ich das einfach so hinnehmen, auch wenn sich gegebenenfalls mein Arbeitsweg dadurch verlängert?
Wenn ich an einer anderen Dienststelle eine Stelle antreten würde, wie wäre das dann mit der Eingruppierung? Würde die bisherige Eingruppierung und Stufe berücksichtigt werden? Wenn ich dort "nur" eine E9b antrete, bleibe ich bei dem Fortschritt meiner Stufe, den ich aktuell habe?
... Meine Gedanken rasen ein wenig und eine Frage bringt mich zur nächsten und bevor ich die eine stellen kann sind mir drei weitere eingefallen und die Hälfte vergesse ich dabei wieder... Das ist also nur ein Auszug was mir gerade akut im Kopf rumgeht.
Ich erwarte nicht, dass jede einzelne Frage beantwortet wird. Wenn du oder jemand anderes aber noch was dazu sagen kann, nehme ich das gerne an...
XTinaG:
Der Arbeitgeber darf Dich grundsätzlich aus dienstlichen Gründen versetzen und Dir grundsätzlich eine andere Tätigkeit zuweisen, die zur selben Eingruppierung führt. Weder für das eine noch das andere ist Dein Einverständnis erforderlich.
Lars73:
"und meine jetzige Stelle behalten?!"
Was meint hier Stelle? Stellen sind für die Bewirtschaftung des Arbeitgebers relevant nicht für dich. Man kann dir irgendwelche Aufgaben in der E9b zuweisen. haushaltstechnisch kann es dann auch eine andere E9b Stelle sein. Aber man dich grundsätzlich nicht zwingen dauerhaft Aufgaben nach E9a oder E9c etc. zu übernehmen. Aber Aufgaben nach E9b die dir nicht zusagen kann der Arbeitgeber dir ohne deine Zustimmung übertragen.
Organisator:
--- Zitat von: cBoLsmUiEc am 11.01.2022 18:27 ---Deine Antwort und die von Lars unterscheiden sich da ja ziemlich...
--- End quote ---
Dann lies nochmal genau, ich meine, dass die beiden Antworten inhaltsgleich sind. Und zwar das, was Tina auch zusammengefasst hat, sinngemäß: Dein AG kann dich auf jede andere gleichwertige Stelle setzen, du hast kein Mitspracherecht. Entgeltgruppe und Stufenlaufzeit bleiben unverändert.
Navigation
[0] Message Index
[*] Previous page
Go to full version