Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Genauer Ablauf einer Versetzung? (Prozess)

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Eine Versetzung ist in der Protokollerklärung zu § 4 Abs. 1 TV-L definiert. Es handelt sich um die dauerhafte Beschäftigung bei einer anderen Dienststelle oder Behörde desselben Arbeitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses. Eine wesentliche Änderung des Arbeitsverhältnisses ist eben keine solche Fortsetzung.

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