Worauf zielt die Frage ab, auf den Stundenumfang oder auf die Dauer der Beschäftigung?
Unsere Richtlinie für die Beschäftigung von studentischen Hilfskräften sieht im Beschäftigungsumfang maximal 19 Zeitstunden in der Woche vor und eine Höchstbeschäftigungsdauer von 6 Jahren (nach § 6 WissZeitVG "Wissenschaftliche und künstlerische Hilfstätigkeiten
Befristete Arbeitsverträge zur Erbringung wissenschaftlicher oder künstlerischer Hilfstätigkeiten mit Studierenden, die an einer deutschen Hochschule für ein Studium, das zu einem ersten oder einem weiteren berufsqualifizierenden Abschluss führt, eingeschrieben sind, sind bis zur Dauer von insgesamt sechs Jahren zulässig. Innerhalb der zulässigen Befristungsdauer sind auch Verlängerungen eines befristeten Arbeitsvertrages möglich.")