Guten Tag.
Ich habe eine Frage bezüglich meiner Eingruppierung für eine neue Arbeitsstelle.
Die Stelle wäre eine Medizinisch-technische Assistentin in TV-L EG 9a.
Ich selbst habe einen Bachelor und Master in Biologie und meine Promotion abgebrochen. Die letzten 3 Jahre war ich als wissenschaftliche Mitarbeiterin in EG 13 zuletzt in Stufe 3 beschäftigt.
Mir wurde jetzt ein Arbeitsvertrag EG 8 Stufe 3 angeboten. Die Begründung für die Herabsetzung ist eine fehlende Ausbildung. Ich habe im Personalbüro gefragt, wie das genau zu Stande kommt und wo ich das nachlesen kann. Die Antwort darauf war leider nur ein "Ist eben so...dass weiß ich auch nicht genau...muss ich mich selbst auch reinlegen...zu viel zu tun..."
Ich habe jetzt selbst versucht mich schlau zu machen und habe nun einige Fragen.
Die Vorbemerkung der Entgeldordnung sagt in Absatz 4, dass
"Ist in einem Tätigkeitsmerkmal...eine Vorbildung oder Ausbildung als Anforderung bestimmt, sind Beschäftigte, die die geforderte Vorbildung oder Ausbildung nicht besitzen, bei Erfüllung der sonstigen Anforderungen dieses Tätigkeitsmerkmals in der nächst niedrigeren EG eingruppiert."
Genannt sind hier auch noch die sonstigen Beschäftigten usw.
Ich denke mal, dass wäre die Begründung für meinen Fall. Aber unter der EG 9a der Medizinisch-technische Assistentin (Entgeldordnung Teil II 10.10) ist meiner Meinung nach keine Ausbildung in den Tätigkeitsmerkmalen gefordert. Ist allein die Berufsbezeichnung schon ein Tätigkeitsmerkmal?
In der EG 4 und EG 6 für medizinisch technische Gehilfen steht ja konkret mit staatlicher Prüfung nach Ausbildung. Bei der Assistentin steht sowas ja nicht.
Ist es hier gerechtfertigt, mich aufgrund einer fehlenden Ausbildung niedriger einzugruppieren?
Ich wäre dankbar, wenn mir jemand den Sachverhalt genauer erläutern könnte.
Ich wünsche einen schönen Tag.
Viele Grüße