Werte Forenteilnehmer,
es geht um die Versetzung eines Kommunalbeamten zum Bund. Die Versetzung wurde bereits "beantragt" und die Dienstherren sind sich über den Zeitpunkt einig.
Ab wann ist eine solche Versetzung endgültig nicht wieder zurücknehmbar? Bereits mit dem Zeitpunkt, ab der man beantragt hat?
Vielen Dank und beste Grüße