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Zeitzuschläge

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Eule:
Hallo,

mein AG ist Anwender des TVL.

Ich habe an einem Feiertag gearbeitet, da dies aus dienstlichen Gründen erforderlich war. Dies wurde auch mit meinem direkten Vorgesetzen im Vorfeld abgestimmt.

Anschließend wurde der entsprechende Antrag auf Zeitzuschlag für den Feiertag (135%) schriftlich beantragt und von meinem Vorgesetzen abgezeichnet.

Nun verweigert sich der AG jedoch der Zahlung der Zeitzuschläge mit dem Hinweis, dass für Arbeit zu dieser Zeit keine Grundlage existiere. Lediglich eine Buchung der tatsächlichen Arbeitsstunden ist erfolgt.

zu Recht?

XTinaG:
Hat Dein direkter Vorgesetzter überhaupt die Befugnis, Deine Arbeitszeit zu disponieren?

Organisator:
Es kommt darauf an, ob dein direkter Vorgesetzter dazu berechtigt war, die Feiertagsarbeit anzuordnen.
In der Regel ist dafür nur der Personalbereich berechtigt.
Konsequenterweise dürfte dann aber auch die Arbeitszeit am Feiertag nicht berücksichtigt werden.

Es kommt aber darauf an, wie die Regelungen in deiner Behörde ausgestaltet sind. So wäre auch denkbar, dass die von dir beschriebene Konstellation zur Zahlung des Zeitzuschlags führt. Schau mal in die passende Dienstvereinbarung.

Eule:
Dazu findet sich in der entsprechenden DV leider nichts. Es handelte sich jedenfalls um einen Einsatz der unbedingt erforderlich war um größeren Schaden abzuwenden und entsprechend kurzfristig entschieden werden musste.

Der Vorgesetzte, mit dem der Einsatz abgestimmt war, ist jedenfalls auch Vorgesetzter der Personalleitung.

Organisator:

--- Zitat von: Eule am 13.01.2022 13:18 ---Dazu findet sich in der entsprechenden DV leider nichts. Es handelte sich jedenfalls um einen Einsatz der unbedingt erforderlich war um größeren Schaden abzuwenden und entsprechend kurzfristig entschieden werden musste.

Der Vorgesetzte, mit dem der Einsatz abgestimmt war, ist jedenfalls auch Vorgesetzter der Personalleitung.

--- End quote ---

Wenn es bei euch in der DV keine Regelungen zur Anordnung von Feiertagsarbeit (Überstunden/Mehrarbeit?) gibt, dann darf auch dein Vorgesetzter keine Feiertagsarbeit anordnen. Würde mich aber sehr wunden, wenn es solche Regelungen nicht gibt.

Insoweit kein Anspruch auf Zeitzuschlag und Anrechnung der Arbeitszeit.

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