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Stellen mit 100 % Homeoffice
XTinaG:
--- Zitat von: Organisator am 18.01.2022 09:13 ---
--- Zitat von: Kaiser80 am 18.01.2022 09:06 ---
Nun, insbesondere bei Arbeits- und Unfallschutz ist die "Regelungswut" aus meiner Sicht schlicht notwendig. Oder sind die "auf Arbeit" nun mal auch egal?
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Nö. Aber diese Regelungen gelten ja auch unverändert für das Homeoffice oder mobiles Arbeiten. Nur muss beim letzteren der AN in die Lage versetzt werden, diese Regelungen auch zu bewerten und einhalten zu können. Viele haben aber gar kein Interesse an einem Bürostuhl sondern wollen lieber auf dem Balkon arbeiten.
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Viele haben in entsprechenden Bereichen gar kein Interesse an schweren Arbeitsschutzschuhen. Tragen müssen sie sie trotzdem. Und das ist auch gut so.
Organisator:
--- Zitat von: XTinaG am 18.01.2022 10:06 ---Viele haben in entsprechenden Bereichen gar kein Interesse an schweren Arbeitsschutzschuhen. Tragen müssen sie sie trotzdem. Und das ist auch gut so.
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Komisch, das hat beim mobilen Arbeiten noch niemand von mir verlangt ;)
Kaiser80:
Also Jones Lang LaSalle bspw. gehen davon aus, das der AG das Homeoffice eben nicht dauerhauft von seinem AN kostenlos gestellt bekommt. Und die sind nicht ganz so ahnunslos was (Gewerbe-)Immobilien betrifft
Im Manager Magazin von 11/21 war auch ein Interview mit Norbert Reuter, dem ich durchaus in einigen Punkten zustimmen kann. (Das ich das mal über nen Gewerkschafter sage...)
Will sagen: Es gibt halt nicht nur dein weiss oder mein schwarz. Deshalb sollte man das Grau dazwischen mit gesetzlichen Rahmenbedingungen regeln. Ob da nun tatsächlich 30€/im Monat(sind immerhin 2 Kisten Kölsch ;)) rauskommt oder es um die Leistung der GUV bei Unfall geht etc. sind halt eben nicht immer Peanuts...
Organisator:
--- Zitat von: Kaiser80 am 18.01.2022 10:26 ---Will sagen: Es gibt halt nicht nur dein weiss oder mein schwarz. Deshalb sollte man das Grau dazwischen mit gesetzlichen Rahmenbedingungen regeln. Ob da nun tatsächlich 30€/im Monat(sind immerhin 2 Kisten Kölsch ;)) rauskommt oder es um die Leistung der GUV bei Unfall geht etc. sind halt eben nicht immer Peanuts...
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Mit dem grau stimme ich dir zu. Ich halte es wie Johann und finde, man sollte möglichst viele Freiheiten einräumen. Will man detaillierte Regelungen, kann man die Telearbeit nutzen.
Ansonsten gelten die Leistungen der GUV im HomeOffice wie im Büro, wobei die Gefahr durch den wegfallenden Weg zur Arbeit noch deutlich gesenkt wird.
1G plus:
--- Zitat von: EiTee am 13.01.2022 16:19 ---Bei uns gibt es unterschiedlichste Modelle. Auch Kombinationen von Telearbeit und mobiler Arbeit, was dazu führt, dass gewisse Personen zu 100% von Zuhause arbeiten. Selbstverständlich ist Vorausgesetzt, dass die Tätigkeit so etwas zulässt. Das Arbeiten und wohnen, irgendwo, in der BRD, ist daher möglich.
Folgende Punkte gelten aber nach wie vor:
- Ist die Präsenz am Standort notwendig, dann hat man zu erscheinen.
- Die gewährte Arbeit von Zuhause kann jederzeit widerrufen werden.
- Fällt die Technik aus und es lässt sich nicht am Tag des Problem beheben, hat man am Folgetag in der Dienststelle zu erscheinen um seinen Dienst zu vollrichten. Bedeutet eig. dass man sich neue Hardware besorgt, wenn diese vorhanden ist.
Nach Berlin zu ziehen und in München zu arbeiten birgt daher ein gewisses Risiko, das entscheidet aber jeder für sich.
Seit Corona und auch danach (2050) werde ich, wie jetzt auch schon, nur 1x im Monat zur Dienststelle fahren und das auf freiwilliger Basis. Heißt, einstechen, den ganzen Tag an irgendwelchen Kaffee Runden teilnehmen, weil man sich ja so selten sieht und mir den Schwachsinn der anderen anhören, nur um im sozialen Gefüge etwas Unruhe zu stiften.
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Ich möchte auch so...
in welchem Bereich arbeitest du?
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