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Mehrarbeitsstunden

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LernenfuersLeben:
“Übertrag von Plusstunden in den Folgemonat erfolgt begrenzt über Zeitkonten… dabei liegt kein Arbeitszeitkonto nach § 10 TVöD vor. Bis zu 20 Stunden disponiert jede/r Mitarbeiter/in unter Beachtung der dienstlichen Erfordernisse selbständig.”

Wie ist das in dem Zusammenhang zu verstehen?

LernenfuersLeben:
Mehr steht dazu nicht drin, also lohnt sich der Streit um die Auszahlung oder eher nicht bei den Rahmenbedingungen.

XTinaG:
Ohne die gesamte Vereinbarung zu kennen, läßt sich der Wille der Abschließenden nicht ergründen. Möglicherweise ist auch die gesamte Vereinbarung unwirksam, was im kommunalen Bereich nicht weiter überraschen würde. Ich würde wohl Leistungsklage erheben, da das Arbeitsverhältnis ohnehin endet.

Herbert Meyer:
Ich verstehe nicht, warum Betriebsräte und Mitarbeitervertretungen nicht intensiver über solche Klassiker informieren. Oder sich die Mitarbeiter selbst mit ihren Verträgen stärker auseinandersetzen. Die Stunden sind höchstwahrscheinlich futsch, das "ich bleibe heute länger, um meiner Dienststelle etwas Gutes zu tun" war wohl wortwörtlich umsonst.

XTinaG:
Woraus ließe sich auch nur vermuten, daß das "höchstwahrscheinlich" so sei?

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