Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Mehrarbeitsstunden

<< < (2/4) > >>

XTinaG:
Mehrarbeit sind die Arbeitsstunden, die Teilzeitbeschäftigte über die vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit hinaus bis zur regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von Vollbeschäftigten leisten, wobei mit dem Begriff „Arbeitsstunden“ nicht die Stunden gemeint sind, die im Rahmen von Gleitzeitregelungen im Sinne der Protokollerklärung zu § 6 anfallen, es sei denn, sie sind angeordnet worden.

LernenfuersLeben:
Ok, ich bin Vollzeit beschäftigt und habe darüber hinaus Stunden auf dem Arbeitszeitkonto „erwirtschaftet“. Wie nennt man diese Stunden dann eigentlich? Also keine Chance auf Abgeltung dieser Stunden oder doch?

XTinaG:
Es handelt sich um ein Guthaben auf dem Arbeitszeitkonto. Dazu muß es eine Dienst-/Betriebsvereinbarung oder eine einzelvertragliche Regelung geben. Welche Regelungen sind dort getroffen?

LernenfuersLeben:
„Die geleisteten Mehrarbeitsstunden sind von den nach dem Tarifrecht zu vergütenden Überstunden zu trennen und gesondert zu betrachten… Die über die Soll-Arbeitszeit hinausgehenden Arbeitsstunden gelten daher grundsätzlich nicht als vergütungsfähige Überstunden…“

So ein Passus reicht, um die Bezahlung auszuschließen?

XTinaG:
Ich sehe nicht, daß dieser Passus irgendetwas regelte. Um Überstunden geht es ja überhaupt nicht.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version