Genau,
was ich gemeint hatte: Falls man eine Einkommensgrenze überschreiten sollte (wozu aktuell ja nicht die Gefahr besteht), könnte man als Gesellschaft an sich selbst für die Leitung des Trainings nur einen geringeren Betrag als Gehalt auszahlen, den Rest dann als Ausschüttung.
Macht es aber natürlich steuerlich wieder komplizierter.....
Vorausgesetzt, man bleibt mit dem Zeitaufwand unter der genehmigten Stundenzahl.