Liebes Forum,
aktuell bin ich im Sozialdienst des Landes A im Justizvollzug, mit Eingruppierung S12 Stufe 4 beschäftigt. Ich habe eine Zusage vom Land Berlin erhalten für eine Stelle bei den Sozialen Diensten der Justiz-Bewährungshilfe und werde/soll dort in die Endgeldgruppe S15 Stufe 3 eingruppiert. Leider habe ich durch die "eigentliche" Höhergruppierung einen finanziellen Verlust, als Zugewinn. Gibt es eine realistische Möglichkeit im TVL eine Stufenvorweggewährung § 16 Abs. 5 zu erhalten?
Grüße, und danke für konstruktive Antworten oder andere Vorschläge.