Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Höhergruppierung/ Stufenvorweggewährung
Soziales:
Liebes Forum,
aktuell bin ich im Sozialdienst des Landes A im Justizvollzug, mit Eingruppierung S12 Stufe 4 beschäftigt. Ich habe eine Zusage vom Land Berlin erhalten für eine Stelle bei den Sozialen Diensten der Justiz-Bewährungshilfe und werde/soll dort in die Endgeldgruppe S15 Stufe 3 eingruppiert. Leider habe ich durch die "eigentliche" Höhergruppierung einen finanziellen Verlust, als Zugewinn. Gibt es eine realistische Möglichkeit im TVL eine Stufenvorweggewährung § 16 Abs. 5 zu erhalten?
Grüße, und danke für konstruktive Antworten oder andere Vorschläge.
XTinaG:
Es handelt sich nicht um eine Höhergruppierung.
WasDennNun:
Ob ein AG die freiwillige Zulage gewährt ist Kaffeesatzleserei.
Du kannst auch fordern, dass sie dir förderliche Zeiten anerkennen, so dass du in Stufe 4 anfängst.
Das ist für die leichter begründbar als eine Zulage nach 16.5
Soziales:
--- Zitat von: XTinaG am 14.01.2022 13:54 ---Es handelt sich nicht um eine Höhergruppierung.
--- End quote ---
Daher ja auch 'eigentliche' höhergruppierung
egotrip:
Auch nicht "eigentlich",...
Es ist ein neues Arbeitsverhältnis, und das hätte man dann vorher anders verhandeln sollen statt hinterher eine lange Nase zu machen.
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