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Höhergruppierung/ Stufenvorweggewährung

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Soziales:
Liebes Forum,

aktuell bin ich im Sozialdienst des Landes A im Justizvollzug, mit Eingruppierung S12 Stufe 4 beschäftigt. Ich habe eine Zusage vom Land Berlin erhalten für eine Stelle bei den Sozialen Diensten der Justiz-Bewährungshilfe und werde/soll dort in die Endgeldgruppe S15 Stufe 3 eingruppiert. Leider habe ich durch die "eigentliche" Höhergruppierung einen finanziellen Verlust, als Zugewinn. Gibt es eine realistische Möglichkeit im TVL eine Stufenvorweggewährung § 16 Abs. 5 zu erhalten?

Grüße, und danke für konstruktive Antworten oder andere Vorschläge.   

XTinaG:
Es handelt sich nicht um eine Höhergruppierung.

WasDennNun:
Ob ein AG die freiwillige Zulage gewährt ist Kaffeesatzleserei.

Du kannst auch fordern, dass sie dir förderliche Zeiten anerkennen, so dass du in Stufe 4 anfängst.
Das ist für die leichter begründbar als eine Zulage nach 16.5

Soziales:

--- Zitat von: XTinaG am 14.01.2022 13:54 ---Es handelt sich nicht um eine Höhergruppierung.

--- End quote ---

Daher ja auch 'eigentliche' höhergruppierung

egotrip:
Auch nicht "eigentlich",...

Es ist ein neues Arbeitsverhältnis, und das hätte man dann vorher anders verhandeln sollen statt hinterher eine lange Nase zu machen.

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