Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Höhergruppierung/ Stufenvorweggewährung
XTinaG:
--- Zitat von: Soziales am 14.01.2022 14:08 ---
--- Zitat von: XTinaG am 14.01.2022 13:54 ---Es handelt sich nicht um eine Höhergruppierung.
--- End quote ---
Daher ja auch 'eigentliche' höhergruppierung
--- End quote ---
Es handelt sich auch eigentlich nicht um eine Höhergruppierung. Und schon gar nicht um eine eigentliche Höhergruppierung. Es handelt sich um eine Einstellung. Das sind völlig unterschiedliche Sachverhalte.
WasDennNun:
--- Zitat von: Soziales am 14.01.2022 14:08 ---
--- Zitat von: XTinaG am 14.01.2022 13:54 ---Es handelt sich nicht um eine Höhergruppierung.
--- End quote ---
Daher ja auch 'eigentliche' höhergruppierung
--- End quote ---
Und womit wird uneigentlich eine Einstellung in der Stufe 3 begründet?
Einschlägige Berufserfahrung ist ja eigentlich seltener, wenn man aus einer niedrigeren EG kommt.
Falls doch, dann könnte man - wie gesagt - auch die Stufe 4 als förderliche Zeit anerkennen.
Falls das der AG nicht möchte, dann wird er auch keine Zulage zahlen wollen.
Soziales:
--- Zitat von: egotrip am 14.01.2022 14:10 ---Auch nicht "eigentlich",...
Hier macht niemand eine lange Nase, es war eine Frage und ich danke für die nette Antwort. Sie ist sehr konstruktiv
Es ist ein neues Arbeitsverhältnis, und das hätte man dann vorher anders verhandeln sollen statt hinterher eine lange Nase zu machen.
--- End quote ---
Navigation
[0] Message Index
[*] Previous page
Go to full version