Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Zustellung eines Erwerbsminderungsrentenbescheides
Koschte:
--- Zitat von: Rentenonkel am 18.01.2022 08:16 ---Sofern derzeit keine längere Arbeitsunfähigkeit vorliegt, deutet das nach den bisher geschilderten Dingen eher daraufhin, dass ein Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung wenig Aussicht auf Erfolg haben dürfte.
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Ausgeschlossen ist das nicht
clarion:
Ich bin irritiert. Entweder man ist erwerbsgemindert oder man ist es nicht.... Jemand, der erwerbsgemindert ist, ist ganz eindeutig nicht fähig, Vollzeit zu arbeiten (d.h. unter drei Stunden Stunden am Tag).
Koschte:
--- Zitat von: clarion am 18.01.2022 18:39 ---Ich bin irritiert. Entweder man ist erwerbsgemindert oder man ist es nicht.... Jemand, der erwerbsgemindert ist, ist ganz eindeutig nicht fähig, Vollzeit zu arbeiten (d.h. unter drei Stunden Stunden am Tag).
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Muss dich enttäuschen. Da schleppen sich leider Leute zur Arbeit . Eine Kollegin hat bis zum letzten Tag gearbeitet, dann war ihre EM-Rentenantrag durch und sie war weg. Keinen Tag krank in dem Jahr.
Rentenonkel:
--- Zitat von: Koschte am 18.01.2022 21:14 ---
--- Zitat von: clarion am 18.01.2022 18:39 ---Ich bin irritiert. Entweder man ist erwerbsgemindert oder man ist es nicht.... Jemand, der erwerbsgemindert ist, ist ganz eindeutig nicht fähig, Vollzeit zu arbeiten (d.h. unter drei Stunden Stunden am Tag).
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Muss dich enttäuschen. Da schleppen sich leider Leute zur Arbeit . Eine Kollegin hat bis zum letzten Tag gearbeitet, dann war ihre EM-Rentenantrag durch und sie war weg. Keinen Tag krank in dem Jahr.
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Die Erwerbsfähigkeit wird anhand der üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes geprüft. Natürlich gibt es auch Beschäftigte, die entweder auf Kosten ihrer Gesundheit weiterarbeiten, obwohl sie eigentlich arbeitsunfähig sind. Es gibt auch Menschen, die einen Schonarbeitsplatz inne haben und deswegen weiterarbeiten, weil dieser Arbeitsplatz nicht den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes entspricht. Gleichwohl sind solche Fälle eher selten.
Aus medizinischer Sicht kann man jedenfalls bei Vorliegen von Erwerbsminderung nur noch auf Kosten der Gesundheit mehr als drei oder mehr als sechs Stunden pro Tag arbeiten.
Der Dalai Lama wurde mal gefragt, was ihn am meisten überrascht; er sagte: „Der Mensch, denn er opfert seine Gesundheit, um Geld zu machen. Dann opfert er sein Geld, um seine Gesundheit wieder zu erlangen. Und dann ist er so ängstlich wegen der Zukunft, dass er die Gegenwart nicht genießt; das Resultat ist, dass er nicht in der Gegenwart lebt; er lebt, als würde er nie sterben, und dann stirbt er und hat nie wirklich gelebt."
Koschte:
Glaub ich habe was gefunden, wo ich aus Punkt 23 rausgelesen habe, dass man den Antrag noch zurückziehen kann.
https://betriebs-berater.ruw.de/arbeitsrecht/urteile/Reichweite-des-Weiterbeschaeftigungsanspruchs-des--33-Abs.-3-TVoeD-AT-bei-Rente-wegen-teilweiser-Erwerbsminderung-auf-Zeit-29969
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