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Zustellung eines Erwerbsminderungsrentenbescheides

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cyrix42:
Zum Thema anrechnen: Bei teilweiser Erwebsminderung ist ne ganze Menge anrechnungsfrei -- über den Daumen gepeilt so viel, dass man in Summe das alte Vollzeit-Gehalt erreichen kann. (Die Mechanik ist etwas komplizierter. Bei Bedarf an der relevanten Stelle nachlesen.)

Sollte man teilweise erwerbsgemindert sein, kann man aber u.U. dennoch den vollen Satz bekommen, wenn eine Arbeitsaufnahme nicht zumutbar ist. Beim alten AG bei 3h Fahrtzeit/ Tag bei dir könnte das der Fall sein. Informiere dich mal beim Arbeitsamt. (Wobei ich mich eh Frage, warum man sich generell 3h/Tag zumutet. Da könnte eine Zweitwohnung im Arbeitsort das Leben doch deutlich entlasten --- und so viel weniger sieht man die Familie dann auch nicht im Vergleich zu 12h-Arbeits-Tagen, wenn man Pausen und Fahrtzeit mit einrechnet...)

Koschte:
Bin zur zeitlebens  im Außendienst und muss nur einmal im Monat ins Amt. Bei Teilzeit könnte ich aber den Außendienst Job nicht machen. Kompliziert bei mir 😀

cyrix42:
Der AG könnte dir einen vergleichbaren (i.S. von Eingruppierung) Arbeitsplatz im Innendienst anbieten. Das sollte er wohl eh tun, um seiner Fürsorgepflicht nachzukommen, wenn du nicht mehr im Außendienst einsatzfähig bist.

Koschte:
Und wenn das Amt im Ort wäre würde ich das auch machen. Es scheitert daran, dass ich nicht jeden Tag dahinfahren kann und wie gesagt, Außendienst geht dann nicht. Vielleicht schreibt er ja auch, dass er mich nicht weiter beschäftigen kann und dann könnte vielleicht wirklich Arbeitsmarktrente in Betracht kommen.

Es ging mir aber einzig allein um das  Wort Zustellung und ob man dann noch den Antrag zurückziehen kann. Dann würde ich halt versuchen mich noch fünf Jahre weiter zu quälen. Im Außendienst immer noch besser als im Innendienst.

Isie:
Das Arbeitsverhältnis endet erst mit Ablauf des Monats, in dem der Rentenbescheid zugestellt wird. Wenn es eine auf Zeit bewilligte Rente ist, endet es nicht, sondern ruht.

"Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wird das Arbeitsverhältnis trotz Zustellung eines Rentenbescheids nicht beendet, wenn der Arbeitnehmer von seiner sozialrechtlichen Dispositionsbefugnis Gebrauch macht und seinen Rentenantrag vor Ablauf der Widerspruchsfrist des § 84 SGG zurücknimmt oder einschränkt und den Arbeitgeber davon alsbald unterrichtet."
Quelle: Rechtslupe.de

Ich nehme an, dass das Vorstehende auch im Falle des Ruhens des Arbeitsverhältnisses gilt.

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