Protokollerklärungen zu § 4 Absatz 1:1.Abordnung ist die vom Arbeitgeber veranlasste vorübergehende Beschäftigung bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben oder eines anderen Arbeitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses.2.Versetzung ist die vom Arbeitgeber veranlasste, auf Dauer bestimmte Beschäftigung bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben Arbeitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses.
Du hast keinen Dienstherrn. Du hast einen Arbeitgeber! Und mit dem mußt Du das Arbeitsverhältnis beenden (Kündigung, Aufhebungsvertrag), um dann ein neues mit der Kommune als Arbeitgeber einzugehen, was dann eine Einstellung ist.