Den Hinweisen der Vorredner kann ich mich nur anschließen.
zu 2. Wenn du 3 Jahre dabei bist, zum Zeitpunkt der Verbeamtung, so landest du in A9/1. Von deinen 3 Jahren, wird die Zeit für die Laufbahnbefähigung abgezogen, bleiben also noch 1,5 Jahre über. Ob Dir diese voll angerechnet werden, solltest Du vorab klären. In jedem Falle bleibt es bei A9/1.
zu 3. Wie kommst Du auf 2 Jahre? idR dauert die Probezeit 3 Jahre. Angenommen man rechnet dir noch die 1,5 Jahre aus Punkt 2 an, so bist Du noch mind. 1,5 Jahre BaP. Auch hier gilt, dass da nichts angerechnet werden muss und die Zeit als BaP auch durchaus 3 Jahre betragen kann.
zu 4. A 10 wirst Du dann, wenn du befördert wirst. Da es keinen Anspruch auf Beförderung gibt, kannst Du auch auf einem A 13 DP bis zur Pension sitzen, dich aber weiterhin in der A 9 befinden. Hierzu lässt sich somit keine Aussage treffen.
Wie Du monetär aufgestellt bist und wie Du monetär aufgestellt wärst mit der Verbeamtung, ist etwas, dass sich selbst ein halbwegs fähiger Sonderschüler ausrechnen kann. Entsprechend sollte es Dir als Absolvent auch ganz einfach fallen, eine repräsentative Rechnungen zu erstellen.
Für das Beamtentum entscheidet man sich nicht aufgrund monetärer Aspekte, daher auch die Hinweise in den vorherigen Antworten.