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Verbeamtung oder tarifbeschäftigt bleiben?
RainerWinkler:
--- Zitat von: XTinaG am 18.01.2022 10:47 ---Womit die höchst ungenügende Auseinandersetzung des TE mit den Eigenheiten des Berufsbeamtentums belegt wäre.
--- End quote ---
Erleuchte mich mit deinem reichhaltigen Wissen, das ich nach mehreren Semestern Verwaltungsrecht kläglich vermissen lasse.
XTinaG:
Organisator hat auf die wesentlichen Unterschiede hingewiesen. Du hast Dein Unwissen offenbart. Und Deine Unfähigkeit zu verstehen. Nun nölst Du rum. Jeder macht sich ein Bild von Deiner Qualität. Und den Wert, den eine Antwort ggfs. hätte. Du bist sie nicht wert. Und würdest sie ohnehin nicht verstehen. So einfach ist das: Du wurdest gewogen... Du wurdest gemessen... und Du wurdest für nicht gut genug befunden.
gerzeb:
--- Zitat von: RainerWinkler am 18.01.2022 10:50 ---
--- Zitat von: XTinaG am 18.01.2022 10:47 ---Womit die höchst ungenügende Auseinandersetzung des TE mit den Eigenheiten des Berufsbeamtentums belegt wäre.
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Erleuchte mich mit deinem reichhaltigen Wissen, das ich nach mehreren Semestern Verwaltungsrecht kläglich vermissen lasse.
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Warst wohl etwas öfter (geistig) nicht anwesend? Ich wüsste nicht, weshalb Arbeits- und Tarifrecht oder Beamtenrecht in Verwaltungsrecht behandelt werden sollte...
RainerWinkler:
--- Zitat von: XTinaG am 18.01.2022 10:53 ---Organisator hat auf die wesentlichen Unterschiede hingewiesen. Du hast Dein Unwissen offenbart. Und Deine Unfähigkeit zu verstehen. Nun nölst Du rum. Jeder macht sich ein Bild von Deiner Qualität. Und den Wert, den eine Antwort ggfs. hätte. Du bist sie nicht wert. Und würdest sie ohnehin nicht verstehen. So einfach ist das: Du wurdest gewogen... Du wurdest gemessen... und Du wurdest für nicht gut genug befunden.
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Das einzige was du brauchst, ist ein guter Psychiater. Alter Schwede!
--- Zitat ---Warst wohl etwas öfter (geistig) nicht anwesend? Ich wüsste nicht, weshalb Arbeits- und Tarifrecht oder Beamtenrecht in Verwaltungsrecht behandelt werden sollte...
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Hatte ich ebenfalls. Es geht hier aber wie gesagt nicht um theoretische Erwägungen, sondern um die praktische Umsetzung. Und die weicht in meinem Fall stark von den Grundsätzen des Beamtenrechts ab.
Organisator:
--- Zitat von: RainerWinkler am 18.01.2022 11:04 ---Hatte ich ebenfalls.
--- End quote ---
Dann hast du im Beamtenrecht auch nicht gut aufgepasst, wie man an Frage 1 im Ausgangsthread erkennen kann.
Es hat wenig Sinn Fragen zu stellen, wenn du dir die Antworten schon gegeben und eine eigene Meinung gebildet hast. Insbesondere wenn deine eigene Meinung so stark ist, dass du zutreffende Hinweise abtust.
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