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Verbeamtung oder tarifbeschäftigt bleiben?

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Johann:

--- Zitat von: FGL am 18.01.2022 09:26 ---Rainer "Drachenlord" Winkler ist doch jetzt vorbestraft. Wie kann der denn verbeamtet werden?

--- End quote ---

Etzala jetzt reichts aber! Immer diese Haider die denkne sie können alles mit dem Lügenlord machne! Wenn der Lord sagen tut, er wird verbeamtnet, dann wird der Lord verbeamtnet!

RainerWinkler:
@Organisator und WasDennNun: Der idealistische Aspekt des Beamtentums interessiert mich höchstens peripher. Bei uns üben Tarifbeschäftigte und Beamte dieselbe Tätigkeit aus.

@EiTee: Danke für die (konstruktiven) Infos, aber das arrogante Geschwafel danach kannste dir nächstes mal sparen. Und apropos Sonderschule: Ich empfehle einen Besuch der Seite dassdas.de .

Ist ja fast schon sektenähnlich hier...

@FGL und Johann: Meddl, warum sind hier etzadla so viele Kagghaider unterwegs?

Fazit: Ich lass mich nochmal ausführlich von meiner Personalabteilung beraten.

Organisator:

--- Zitat von: RainerWinkler am 18.01.2022 10:25 ---@Organisator und WasDennNun: Der idealistische Aspekt des Beamtentums interessiert mich höchstens peripher. Bei uns üben Tarifbeschäftigte und Beamte dieselbe Tätigkeit aus.

--- End quote ---

Dann rate ich ganz klar von einer Verbeamtung ab. Neben dem idealistischen Aspekt gibt es übrigens auch noch viele andere Unterschiede, Laufbahnprinzip vs. Bezahlung gemäß übertragener Tätigkeiten zum Beispiel.

RainerWinkler:

--- Zitat von: Organisator am 18.01.2022 10:29 ---
--- Zitat von: RainerWinkler am 18.01.2022 10:25 ---@Organisator und WasDennNun: Der idealistische Aspekt des Beamtentums interessiert mich höchstens peripher. Bei uns üben Tarifbeschäftigte und Beamte dieselbe Tätigkeit aus.

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Dann rate ich ganz klar von einer Verbeamtung ab. Neben dem idealistischen Aspekt gibt es übrigens auch noch viele andere Unterschiede, Laufbahnprinzip vs. Bezahlung gemäß übertragener Tätigkeiten zum Beispiel.

--- End quote ---


An meiner Dienststelle spielt das alles keine große Rolle. Da werden Tarifbeschäftigte fachlich 1:1 wie Beamte behandelt. Man kann sich auch relativ einfach intern auf eine andere Stelle bewerben, egal ob Beamter oder Tarifbeschäftigter.

XTinaG:
Womit die höchst ungenügende Auseinandersetzung des TE mit den Eigenheiten des Berufsbeamtentums belegt wäre.

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