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Verbeamtung oder tarifbeschäftigt bleiben?
Johann:
--- Zitat von: FGL am 18.01.2022 09:26 ---Rainer "Drachenlord" Winkler ist doch jetzt vorbestraft. Wie kann der denn verbeamtet werden?
--- End quote ---
Etzala jetzt reichts aber! Immer diese Haider die denkne sie können alles mit dem Lügenlord machne! Wenn der Lord sagen tut, er wird verbeamtnet, dann wird der Lord verbeamtnet!
RainerWinkler:
@Organisator und WasDennNun: Der idealistische Aspekt des Beamtentums interessiert mich höchstens peripher. Bei uns üben Tarifbeschäftigte und Beamte dieselbe Tätigkeit aus.
@EiTee: Danke für die (konstruktiven) Infos, aber das arrogante Geschwafel danach kannste dir nächstes mal sparen. Und apropos Sonderschule: Ich empfehle einen Besuch der Seite dassdas.de .
Ist ja fast schon sektenähnlich hier...
@FGL und Johann: Meddl, warum sind hier etzadla so viele Kagghaider unterwegs?
Fazit: Ich lass mich nochmal ausführlich von meiner Personalabteilung beraten.
Organisator:
--- Zitat von: RainerWinkler am 18.01.2022 10:25 ---@Organisator und WasDennNun: Der idealistische Aspekt des Beamtentums interessiert mich höchstens peripher. Bei uns üben Tarifbeschäftigte und Beamte dieselbe Tätigkeit aus.
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Dann rate ich ganz klar von einer Verbeamtung ab. Neben dem idealistischen Aspekt gibt es übrigens auch noch viele andere Unterschiede, Laufbahnprinzip vs. Bezahlung gemäß übertragener Tätigkeiten zum Beispiel.
RainerWinkler:
--- Zitat von: Organisator am 18.01.2022 10:29 ---
--- Zitat von: RainerWinkler am 18.01.2022 10:25 ---@Organisator und WasDennNun: Der idealistische Aspekt des Beamtentums interessiert mich höchstens peripher. Bei uns üben Tarifbeschäftigte und Beamte dieselbe Tätigkeit aus.
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Dann rate ich ganz klar von einer Verbeamtung ab. Neben dem idealistischen Aspekt gibt es übrigens auch noch viele andere Unterschiede, Laufbahnprinzip vs. Bezahlung gemäß übertragener Tätigkeiten zum Beispiel.
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An meiner Dienststelle spielt das alles keine große Rolle. Da werden Tarifbeschäftigte fachlich 1:1 wie Beamte behandelt. Man kann sich auch relativ einfach intern auf eine andere Stelle bewerben, egal ob Beamter oder Tarifbeschäftigter.
XTinaG:
Womit die höchst ungenügende Auseinandersetzung des TE mit den Eigenheiten des Berufsbeamtentums belegt wäre.
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