Moin zusammen,
also auch die gesetzliche Rentenversicherung zahlt ja im Falle einer Erwerbsminderung. Mal ne Beispiel-Rechnung, was dabei rumkommt:
fiktiver Lebenslauf:
01.02. 1991: Geburt
06/2009 Abitur
10/2009 -- 09/2014: Lehramts-Studium
02/2015 -- 08/2016: Referendariat
09/2016 -- 12/2021: Tätigkeit als Lehrkraft, eingruppiert in TV-L 13 (West)
01.01. 2022: Eintritt vollständige Erwerbsminderung
Dann sind die Zeiten bis zum Abitur, die des Studiums und die des Referendariats als Ausbildungszeiten beitragsgemindert und die Übergangszeiten zwischen Schule und Uni sowie Uni und Ref. Übergangszeiten. Sie spielen also bei der Grundbewertung keine Rolle: Die GRV bestimmt hier die durchschnittliche Anzahl an pro Jahr erworbenen Rentenentgeltpunkte, wobei nur zwar der gesamte Zeitraum ab dem 16. Geburtstag, aber abzüglich der oben genannten Zeiten, betrachtet wird.
In den 5 Jahren und 4 Monaten wurden insgesamt knapp über 7,5 EP in der Rentenversicherung, also ca. 1,41 EP/Jahr. bei Eintritt des Versicherungsfalls im Jahr 2022 wird die Zeit, bis die betroffene Person 65 Jahre und 11 Monate alt ist, als Zurechnungszeit betrachtet und analog mit dem eben erhaltenen Durchschnittswert bewertet. Im hier betrachteten Fall käme man damit auf weitere ca. 49,4 EP, in Summe also knapp 57 Renten-Entgeltpunkte, was derzeit einem Wert von 1946€/Monat entsprechen würde. Davon würden aber noch 10,8% für Rentenbeginn vor dem 6x.-ten Lebensjahr abgezogen werden, sodass man auf eine Erwerbsminderungsrente von Brutto ca. 1735€/Monat kommen würde.
Hinzu käme noch die Erwerbsminderungsrente der VBL. Bisher hat die fiktive hier betrachtete Person etwas über 52 VBL-Punkte angesammelt. Ohne Berücksichtigung der Altersfaktoren waren das in den letzten 3 Kalenderjahren knapp 4,9 VBL-Punkte pro Jahr. Da nun für je volle 12 Monate bis zum 60. Geburtstag der fiktiven Person dieser Betrag als sozialer Ausgleich angerechnet wird, erhält diese Person weitere etwas über 141 VBL-Punkte auf ihr VBL-Konto, kann also mit (nach Abzug der 10,8% für früheren Rentenbeginn) von ca. 690€/Monat Brutto rechnen. Aber Achtung: Hier fallen oberhalb eines Freibetrags die Krankenversicherungsbeiträge in voller Höhe von 15-16% an.
Man landet also bei GRV+VBL bei ca. 2400€/Monat Brutto. Davon gehen dann noch Einkommensteuer, Kranken- und Pflegeversicherung ab, sodass man als kinderlose Einzelperson Netto bei ca. 1800-1900€ liegt.
Zusammengenommen, ist man also auch als Angestellte*r im Öffentlichen Dienst bei Eintritt einer vollen Erwerbsminderung vernünftig abgesichert, wenn man denn die Mindestversicherungszeit von 5 Jahren erreicht und zuvor alles mit versicherungsrechtlichen Zeiten belegt hat. (Durch z.B. ein längeres Studium oder auch einen Wehr- oder Zivildienst sinkt nämlich das errechnete Durchschnittseinkommen gerade am Anfang ziemlich deutlich, was sich durch die lange Zurechnungszeit massiv auf die dann zu erhaltende Rentenhöhe negativ auswirkt.)
Aber klar: Im Beamtentum geht es um die Dienst(un)fähigkeit, die wohl eher mit einer Berufs(un)fähigkeit als einer Erwerbs(un)fähigkeit vergleichbar ist. Ich wollte nur mal ne Rechnung angeben, damit man etwas Zahlenmaterial hat, um es mit der Mindestpension zu vergleichen...