Autor Thema: Verbeamtung oder tarifbeschäftigt bleiben?  (Read 16009 times)

WasDennNun

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Antw:Verbeamtung oder tarifbeschäftigt bleiben?
« Antwort #75 am: 21.01.2022 17:36 »
Ne der Knackpunkt ist, das mir bei vergleichbaren Lebenslauf nach 12 Jahren 800 € mitgeteilt wurden und du da mehr als das doppelte errechnest.
Welches selbst nach weiteren 12Jahren vergleichbaren Berufstätigkeit nicht erreicht wird.
Fazit:
Irgendwas ist an deiner Berechnung falsch.

cyrix42

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Antw:Verbeamtung oder tarifbeschäftigt bleiben?
« Antwort #76 am: 21.01.2022 18:28 »
Du kannst ja gern selbst nachrechnen:

Hier die Grundlagen bei Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Gesamtleistungsbewertung

Und hier von der Rentenversicherung selbst: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachliteratur_Kommentare_Gesetzestexte/Studientexte/Rentenrecht/21_rentenberechnung.html (In dem Dokument insbesondere der Punkt 3; zur Gesamtleistungsbewertung)

Wenn du soweit bist, kannst du mir gern mitteilen, wo ich einen Fehler gemacht habe. Deine Behauptung allein stellt jedenfalls kein sinnvolles Argument dar.

cyrix42

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Antw:Verbeamtung oder tarifbeschäftigt bleiben?
« Antwort #77 am: 21.01.2022 18:40 »
Ach so, um deinen anekdotischen Hinweis zu entkräften kann ich gern meine Situation als anekdotischen "Gegenbeweis" darstellen, indem ich mal von meiner letzten Renteninformation berichte, die den Stand von Ende 2020 darstellt. Dort finden sich derzeit 1605,14€ ausgewiesene volle Erwerbsminderungsrente, wobei ich nach dem Abi insgesamt 5 Jahre Studium + Promotion als Ausbildungszeiten anrechnen konnte, 9 Monate Zivi und 6 Monate arbeitssuchend war, während ich die restlichen 9 Jahre i.W. mit Vollzeitstellen in Lohn und Brot stand (2 Jahre PW, Rest öD TV-L 13).

Wenn man bei der DRV keine Kontenklärung macht und so dort ggf. nicht bekannt ist, dass man nach dem 17. Geburtstag tatsächlich noch Schule bzw. Hochschule besucht hat, dann kann es schon passieren, dass diese Zeiten bei der Gesamtleistungsermittlung auch mit im Nenner landen und so den Durchschnitt deutlich nach unten ziehen...

Natürlich habe ich in obigem Beispiel bei eben jener fiktiven Person alles so hingedreht, dass wirklich nur die Zeit, die diese in TV-L 13 eingruppiert ist, zählt, und alles andere Ausbildungs- und Übergangszeiten sind. Das dürfte im Normalfall schwierig werden. Aber es zeigt, was möglich ist.
« Last Edit: 21.01.2022 18:56 von cyrix42 »

teclis22

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Antw:Verbeamtung oder tarifbeschäftigt bleiben?
« Antwort #78 am: 21.01.2022 19:37 »
Der Thread ist ja nicht mehr vollständig. Zumindest sieht es so aus als ob Beiträge fehlen würden.
Ich strebe auch die Verbeamtung aus rein monetären Gründen an. In allen meinen Berechnungen lohnt es sich finanziell für mich.
Die angesprochenen NAchteile sehe ich nicht. Beispiele:

- Bisher hat mir niemand  das "besondere Dienst- und Treueverhältnis" nachvollziehbar erklären können.  Insbesondere was daran nachteilig sein kann.
- Beamte und Tarifbeschäftigte führen in meiner erlebten Realität gleiche Tätigkeiten aus. Sprich mein tägliches Doing würde sich durch eine Verbeamtung nicht ändern
- Auch als Tarifangestellter wurde ich nie auf einer Position "befördert". Ich habe mich immer in andere Behörden beworben. Das ist mir als Beamter ja nicht verwehrt eine Bewerbung auf eine Beamtenstelle in einer anderen Behörde zu tätigen.
- Das mehr an ARbeitszeit ist für mich ca. 1 Woche pro Jahr. Das sehe ich als invest für Pension und längere Fortzahlung im Krankheitsfall
- negative Sicht der Bevölkerung. Mir wurscht. Ich werde ohnehin als Weichei belächelt das ich im ÖD arbeite. Den Unterschied Angestellter zu Beamter kennt eh niemand der solche Ansichten hat.


Woraus eher ein Schuh wird - und was ich besser verstehen kann - ist, dass "besser oder schlechter" sehr von der Persönlichkeit in Bezug auf Zukunftsplanung/Charakter abhängt.

- ich plane nicht umzuziehen
- ich plane nicht in die PW zu wechseln
- ich bin nciht politisch aktiv (in keiner Partei) und äußere mich ohnehin nicht übermäßig politisch
- Verbeamtung beim Land macht das Versetzungsrisiko für mich persönlich überschaubar (oder zumindest geringer als beim Bund)
- ich sehe mich *nicht* auf Augenhöhe mit dem Arbeitgeber als Angestellter. Persönliche Schwäche, falsche Erziehung, was auch immer - sonder in einer unterlegenen Position. Daher sehe ich kein Mehrgewinn angestellter zu bleiben

Der für mich einzige Grund eine Verbeamtung abzulehnen wäre die leichtere Einschränkung von Nebentätigkeiten. Das ist etwas das ich gerne mal machen würde, bisher hatte ich aber keine Idee. Daher habe ich aktuell keine. Kann mal anders sein, aber das wäre ein für mich möglicher Nachteil.

https://www.rehm-verlag.de/beamtenrecht/blog-beamtenrecht/das-dienst-und-treueverhaeltnis-des-beamten/

Ansonsten sehe ich das Geld. Und aus meiner Sicht kommt bei Beamten mit meinen Tätigkeiten halt netto mehr pro Stunde auf das Konto als bei mir (auch nach Abzug der Krankenversicherung und der um 1h höheren Wochenarbeitszeit).

XTinaG

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Antw:Verbeamtung oder tarifbeschäftigt bleiben?
« Antwort #79 am: 21.01.2022 20:03 »
Wer sich selbst verzwergt, ist als Knecht wahrscheinlich bestens aufgehoben.

WasDennNun

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Antw:Verbeamtung oder tarifbeschäftigt bleiben?
« Antwort #80 am: 21.01.2022 20:56 »
Ach so, um deinen anekdotischen Hinweis zu entkräften kann ich gern meine Situation als anekdotischen "Gegenbeweis" darstellen,
Tja, dann muss ich wohl doch - voller Freude - davon ausgehen, dass bei mir der DRV Dinge unterschlagen hat, oder sich verrechnet hat.

Danke für den Anstubser, dass ich denen auf die Füße trete.

cyrix42

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Antw:Verbeamtung oder tarifbeschäftigt bleiben?
« Antwort #81 am: 21.01.2022 21:28 »
Mir wurden im Übrigen auch nur ca. 800€ vorausgesagt, bis ich via Kontenklärung denen mitgeteilt hatte, wann ich was gemacht habe. (Insbesondere die Ausbildungszeiten sind da relevant.)

Ich konnte auch noch meine Promotionszeit (und dem damit einhergehenden geringen Verdienst während dieser Zeit) weitgehend aus dieser Durchschnittsbildung rausrechnen, weil es bei der DRV die m.E. widersinnige Regelung gibt, dass Promotionszeiten nur dann zur Ausbildung zählen, wenn man *in einem anderen Fach* promoviert hat, als man studiert hat; und ich die Sachbearbeiter*innen davon überzeugen konnte, dass meine Promotion in der (Theoretischen) Informatik doch in einem völlig anderem Fach stattfand und nicht als Fortsetzung meines Mathematik-Studiums zu werten sei...

Damit werden, ähnlich wie bei oben genanntem fiktivem Beispiel, fast nur Zeitabschnitte für die Durchschnittsbildung herangezogen, in denen ich vergleichsweise vernünftiges Gehalt bezogen habe. (Leider wird aber auch die Zeit des Zivis berücksichtigt, während der man zwar keine Beiträge abführt, die aber dennoch mit 0,6 Rentenentgeltpunkten/Jahr belegt werden; also deutlich unterdurchschnittlich und sich so entsprechend negativ auf die eigene Durchschnittsbildung auswirken.)


Wie dem auch sei: Kontenklärung ist das Stichwort.

clarion

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Antw:Verbeamtung oder tarifbeschäftigt bleiben?
« Antwort #82 am: 22.01.2022 18:36 »
Hallo Cyrix,

Wer 45 Jahre stets über der Beitragsbemessungsgrenze verdient hat, bekommt eine Bruttorente von ca. 2.900 Euro. Es dürften aber nur extrem wenige Personen sein, die 45 Jahre einen derart hohen Verdienst haben. Ich gehe  davon aus, dass im gehobenen  oder höheren Dienst, eine Pension  von 2.900 Euro bei weitem nicht so ungewöhnlich ist wie eine Rente von 2.900 Euro.

cyrix42

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Antw:Verbeamtung oder tarifbeschäftigt bleiben?
« Antwort #83 am: 22.01.2022 20:05 »
Du vergisst (zumindest für den öD) die VBL. Aber klar, als Beamte*r dürften die Pensionsansprüche etwas höher liegen als die Ansprüche als Angestelte*r bei der gesetzlichen Rentenversicherung + VBL. Ich hatte den Spaß mal durchgerechnet und bin dabei darauf gekommen, dass den 70% Beamten-Pension ca. 60% GRV+VBL Rente gegenüberstehen (jeweils bezogen auf das letzte Brutto-Einkommen), wobei ich in beiden Fällen davon ausgegangen bin, dass es keine Beförderungen gab. Gibt es die, profitiert natürlich die Beamten-Seite, da sich bei Tarif-Beschäftigten der Rentenanspruch ja am Durchschnittsverdienst über das Arbeitsleben bemisst, also eine späte Beförderung sich kaum noch auf die Gesamt-Rentenhöhe auswirken kann -- anders als bei Beamten, wo diese voll durchschlägt.

Alles, was ich oben darstellen wollte, ist, dass man nach 5 Jahren Berufstätigkeit nicht nur als Beamte*r halbwegs sinnvoll gegen Erwerbsunfähigkeit abgesichert ist.

teclis22

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Antw:Verbeamtung oder tarifbeschäftigt bleiben?
« Antwort #84 am: 23.01.2022 23:16 »
https://www.beamten-magazin.de/information/beamtenrecht_und_verfassung/pflichten_der_beamten

stolperte gerade noch über den link. eventuell ist es ja für den OT interessant

Johann

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Antw:Verbeamtung oder tarifbeschäftigt bleiben?
« Antwort #85 am: 24.01.2022 12:19 »
Halten wir fest: Dein Lehrer-Bashing fußt also ausschließlich auf deinen drei Jahre alten Erinnerungen an ein nicht wieder auffindbaren Artikel, den du selbst als ggf. "Blödsinn" einschätzt,  sowie deinem Nichtwissen, wo dein ehemaliger Biolehrer, der tatsächlich mal krank war, heute beschäftigt ist?

Meinst du nicht, dass das ein wenig dünn ist?

Ich konnte mich einfach noch dran erinnern, dass tatsächlich vor allem von Lehrern die Rede war. Wenn man drüber nachdenkt ist das nicht mal so abwegig. Du studierst min. 5 Jahre ohne richtige Praxis, machst dann 2 Jahre Referendariat und merkst irgendwann in der Zeit erst, dass Lehrer sein nicht so deins ist, hast aber nicht so die Optionen, weil das meiste was du sonst mit deinem Lehramtsabschluss machen könntest weitaus schlechter bezahlt wird. Statt also die Bremse zu ziehen und frühzeitig etwas anderes zu machen, machst du immer weiter und wirst immer unglücklicher so lange, bis du wegen Kopf raus bist.

In den meisten anderen Berufen, in denen man auch verbeamtet werden kann, gibt es wenigstens noch alternative Betriebe und/oder Aufgaben, die man mit seinem jeweiligen Abschluss ausführen könnte. Als Lehrer bist du meistens einfach Lehrer und bleibst Lehrer.

Dass ich die Quelle für einen jahrealten Artikel eines kleineren Blattes nicht mehr finden kann, spielt mir natürlich nicht gerade in die Karten, aber zum Glück wird wissenschaftliches Schreiben in irgendwelchen Foren nicht vorausgesetzt.
[/quote]

JC83

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Antw:Verbeamtung oder tarifbeschäftigt bleiben?
« Antwort #86 am: 27.01.2022 17:16 »
@ TE:

Sofern möglich, lass dich verbeamten.

Die Nachteile, die hier ab und an kolportiert werden, sind für einen normalen Verwaltungsbeamten mMn ohnehin nur graue Theorie.

Als TB im öD bist du am Ende doch im gleichen Rahmen gefangen, insbesondere, wenn es auf die Ende 30/Anfang 40 zugeht, mangels Wechselperspektive. Nur mit den deutlichen monetären Nachteilen und der schlechteren Krankenversicherung.

ProfTii

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Antw:Verbeamtung oder tarifbeschäftigt bleiben?
« Antwort #87 am: 31.01.2022 11:15 »
Vieles mag graue Theorie sein, was aber nicht von der Hand zu weisen ist, sind Wartezeiten für Beförderungen sowie der Mangel eines Anspruchs auf eben diese.
Heißt man kann jahrelang die gleiche Tätigkeit wie seine TB Kollegen ausüben (was aufgrund der Arbeitszeitunterschiede meist faktisch gar nicht möglich ist) und trotzdem nicht auf ein Amt mit vergleichbarer Besoldung befördert werden. Hierbei lasse ich mal außen vor, dass Gehalt und Besoldung (Tarifvertrag und Besoldungsgesetz) vom Grundsatz her sowieso in keinster Weise vergleichbar wären. Der Vergleich des reinen Nettos für vermeidlich gleiche Tätigkeit ist zwar möglich aber dennoch stümperhaft.

JC83

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Antw:Verbeamtung oder tarifbeschäftigt bleiben?
« Antwort #88 am: 01.02.2022 06:58 »

Heißt man kann jahrelang die gleiche Tätigkeit wie seine TB Kollegen ausüben (was aufgrund der Arbeitszeitunterschiede meist faktisch gar nicht möglich ist) und trotzdem nicht auf ein Amt mit vergleichbarer Besoldung befördert werden. [/b]

Wer kennt sie nicht, die TB die eine Höhergruppierung nach der anderen absahnen, während der darbende Beamte wartet und wartet...

Sorry, nach 18 Jahren öD konnte ich da nicht beobachten.

Hierbei lasse ich mal außen vor, dass Gehalt und Besoldung (Tarifvertrag und Besoldungsgesetz) vom Grundsatz her sowieso in keinster Weise vergleichbar wären. Der Vergleich des reinen Nettos für vermeidlich gleiche Tätigkeit ist zwar möglich aber dennoch stümperhaft.

Das mag in der Sache an sich völlig korrekt sein, ist aber am Ende mit das Einzige, was als Vergleich in der Verwaltung herangezogen werden kann; in unserem BL gibt es seitens der Finanzverwaltung sogar eine Vergleichstabelle, die zu diesen leidlichen "A12 = E11"-Vergleichen führt; das ist zwar "nur" die stellenwirtschaftliche Betrachtung, ändert aber nichts daran, dass auf derselben Stelle eben ein Beamter oder TB sitzen kann; sprich bei reiner Betrachtung, wer von beiden morgens das Büro aufschließt und was auch immer macht, steht der Beamte am Ende netto viel besser da.


ProfTii

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Antw:Verbeamtung oder tarifbeschäftigt bleiben?
« Antwort #89 am: 01.02.2022 07:13 »
Frag doch die Kollegen aus Hessen, die auf der A9 ihre Karriere beginnen und auch dort ihren Ruhestand antreten.

Und es ist auch nicht nur Theorie, dass der TB der eine E11-Tätigkeit auch Anrecht auf die Eingruppierung und Vergütung nach E11 hat. Bei einem Beamten auf einer A11-Planstelle ist das halt schlicht nicht der Fall. Hier können Beförderungssperren, HSKs, ausgesetzte Beförderungsrunden oder unfähige Vorgesetzte den Weg gerne mal unnötig verlängern. Hinzu kommen natürlich noch die Vorgaben zu Wartezeiten aus den Beamtengesetzen.
Hier geht es ja nicht um eine Beförderung nach der anderen, sondern schlicht darum, dass kein Anspruch besteht und es kein Einzelfall ist, dass hier auch mal mehrere Jahre ohne Bewegung ins Land gehen können.

Versteh mich nicht falsch, ich halte das Beamtentum für alles andere als schlecht, sonst wäre ich ja selbst keiner, obwohl ich mir der Nachteile bewusst bin.


Und der Vergleich des reinen Nettos ist weiterhin nicht zielführend. Da kann ich mich ja auch mit dem Beschäftigten im großen oder kleinen Wirtschaftsunternehmen vergleichen, das Ergebnis ist immer das was ich gerne hören will.
Bevor du sagst, dass der vergleich hinkt - ja das tut er - genauso wie der vergleich zwischen TB und Beamten.