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Wechsel während Probezeit

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murmel:
Hallo zusammen!

Ich habe 2019 als Sachbearbeiterin in einer obersten Bundesbehörde angefangen. Ende letzten Jahres habe ich mich dann erfolgreich auf eine Referentenstelle in der gleichen Behörde beworben. Meine 6-monatige erneute Probezeit läuft noch bis Ende Mai. Allerdings gefällt mir mein neuer Aufgabenbereich so gar nicht. Ich fühle mich unterfordert und die Aufgaben entsprechen leider nicht so wirklich meinen Erwartungen. Allerdings gibt es einen Bereich, der mich sehr interessiert (ich kenne ihn aus meiner Zeit als Sachbearbeiterin). Dieser Bereich sucht bald auch nach neuen Referenten. Deshalb meine Frage: könnte ich grundsätzlich während meiner Probezeit auf eine andere Referentenstelle in der Behörde wechseln? Falls ja, würde die Probezeit dann wieder erneut beginnen? Gibt es Dinge, die gegen einen Wechsel  sprechen würden?

Vielleicht kennt sich ja jemand aus oder war schon einmal in derselben oder ähnlichen Situation.
Vielen Dank schon mal für die Antworten!

 :)

WasDennNun:
Was soll denn die Probezeit bei nicht bestehen für Auswirkungen haben.

Das KSchG greift ja nach 6 Monaten beim gleichem AG (egal ob als Tellerwäscher oder Präsident).
Wenn dir nicht nur vorübergehend Tätigkeiten überragen wurden, dann kann auch keine Herabgruppierung mehr erfolgen.

murmel:
Na ich dachte, dass ich bei nicht bestehen rausgeworfen werden kann, oder liege ich da falsch?

Die Tätigkeiten sind nicht nur vorübergehend übertragen worden. Aber warum habe ich denn dann überhaupt noch einmal eine Probezeit erhalten?

Lars73:
Entweder weil der Arbeitgeber keine Ahnung hat oder glaubte, dass du keine Ahnung hats und dich von Probezeit beeindrucken lässt. Einzige Möglichkeit wäre für den Arbeitgeber ein befristeter Vertrag zur Erprobung gewesen. Aber da kann man ggf. die Befristung angreifen.

Entlassen kann er bei Unfähigkeit. Aber es greift halt Kündigungsschutzgesetz mit den Instrumenten und nicht die vereinfachten Möglichkeiten der Wartezeitkündigung

WasDennNun:

--- Zitat von: murmel am 20.01.2022 11:23 ---Na ich dachte, dass ich bei nicht bestehen rausgeworfen werden kann, oder liege ich da falsch?

--- End quote ---
So wie ich die Rechtslage sehe liegst du da falsch. Das KSchG gilt meines Wissens nach 6 Monaten.


--- Zitat ---Die Tätigkeiten sind nicht nur vorübergehend übertragen worden. Aber warum habe ich denn dann überhaupt noch einmal eine Probezeit erhalten?

--- End quote ---
Weil Menschen wie Du und Personaler glauben, man könnte dann einfach kündigen und das KSchG umgehen und keiner sich auf sein Recht beruft.

Am besten man lässt sie in dem Glauben und hat halt das As im Ärmel.

Zu deinen Fragen:
Der AG muss dich nicht auf einen anderen Posten setzen. Wenn der AG es macht und dir eine "Probezeit" aufdrängt, dann schaue dir an wie dort Probezeit definiert wird und was das sein soll.  :o

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