Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen

[SH] Besoldungsrunde 2021-2023 Schleswig-Holstein

<< < (7/11) > >>

SwenTanortsch:
Eine Petition ist immer gut, da sie Handlungsbedarf signalisieren kann - jedoch ist die Zeit bis zur Verabschiedung ggf. eher recht kurz.

Dass es in den Parteien Gesprächsbedarf geben dürfte, zeigt sich auch daran, dass weder die FDP noch Bündnis 90/Grüne der Ministerin beigesprungen sind. Die Gründe dürften dafür vielfältig sein - unabhängig von den individuellen Belangen der Beamten dürfte nicht wenigen Abgeordneten klarsein, dass solche Regelungen dem Land einen extremen Nachteil hinsichtlich der nötigen Fachkräftegewinnung bescheren werden. Denn welche potenziellen Fachkräfte werden sich einen Dienstherrn aussuchen, der nun - wie es in der Sitzung aus dem Justitiariat bereits im O-Ton formuliert wurde - erst einmal anfange, "mit kleinen Schritten voran[zu]gehen"?

Stelle mal - ähnlich wie meine Fragen - Deine Anfragen als Vorlage hier online. Je mehr Anfragen an Abgeordnete und Kandidaten gestellt werden, desto größer die Wahrscheinlichkeit, dass in den Parteien Diskussionen beginnen. Wenn sich kein gegenläufiges Interesse rühren wird, wird es keine Diskussionen (mehr) geben, da dazu kein äußerer Anlass gegeben wäre. Insofern finde ich es weiterhin erstaunlich, dass die Gewerkschaften und Verbände bis heute offensichtlich keinerlei Reaktionen zeigen. Der tbb hat nach solchen Sitzungen sogleich auf der Matte gestanden und also seine Mitglieder auf der Homepage informiert, was beständigen öffentlichen Druck auf die politisch Verantwortlichen ausgeübt hat.

sapere aude:
Der Karriere-Turbo wird es richten!
https://dstg-sh.de/karriere-turbo/

Fragen hat die Gewerkschaft.
Bei Lösungen sieht es aber eher mau aus.

SwenTanortsch:
Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Gewährleistung eines ausreichenden Abstandes der Alimentation zur sozialen Grundsicherung und zur amtsangemessenen Alimentation von Beamtinnen und Beamten mit mehr als zwei Kindern (SH-Drs. 19/3428) ist soeben unter Einbezug der in der Anlage 3 des Umdrucks 19/7321 neu berechneten Tabellenwerte bei Enthaltung der Mitglieder der Fraktion der SPD und des Mitglieds des SSW ohne Aussprache einstimmig vom Finanzausschuss des Landtags zur Annahme empfohlen worden. Da keine Aussprache stattgefunden hat, wurde nur längere Zeit über die Wegstreckenentschädigung debattiert. Der Abgeordnete des SSW erklärte sein nachfolgendes Stimmverhalten, indem er hervorhob, dass der Gesetzenwurf wohl verfassungswidrig sei und es eigentlich nicht klug sei, so wie der Landtag nun handle zu handeln, weshalb er sich enthielte. Vonseiten der SPD führte ein Mitglied aus, dass die Zweifel ihrer Fraktion weiterhin nicht ausgeräumt seien, dass bei jeder Erhöhung sozialrechtlicher Leistungen zukünftig eine Änderung des Besoldungsgesetz erfolgen müsse, wie der Umdruck 19/7321 zeige, dass der Gesetzentwurf offensichtlich keine amtsangemessene Alimentation gewähre, da weder das systeminterne noch das Mindestabstandsgebot gewährleistet werde, dass die Heranziehung des Partners zur Gewährleistung einer amtsangemessenen Alimentation gar nicht gehe, und schließlich, dass es, wenn in einem Gutachten betont werde, es sei für Ehepartner monetär sinnvoller, sich scheiden zu lassen, dem Gesetzgeber zu denken geben solle.

Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung in Schleswig-Holstein im Jahr 2022 (Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2022 - BVAnpG 2022) (SH-Drs. 19/3618) wurde unter Einbezug des Änderungsantrags des Umdrucks 19/7339 bei Enthaltung der Mitglieder der Fraktion der SPD ohne Aussprache einstimmig zur Annahme empfohlen.

Weshalb hinsichtlich der ersten Beschlussempfehlung auf der letzten Sitzung des Finanzausschusses eine Stellungnahme des Finanzministeriums eingefordert worden ist, die seit vorgestern als Umdruck 19/7321 dem Finanzausschuss vorlage und die an keiner Stelle die vom wissenschaftlichen Dienst dargestellten verfassungsrechtlichen Probleme ausräumen konnte - auch das war allen Mitgliedern des Finanzausschusses spätstens seit gestern bekannt -, blieb unklar; das nur umso mehr, als dass allen Mitgliedern des Ausschusses seit ebenfalls spätestens gestern bekannt war, dass der Gesetzgeber eine mit der Verfassung unvereinbare Rechtslage weder für die Gegenwart noch für die Vergangenheit fortbestehen lassen darf, weshalb der Gesetzentwurf in der derzeitigen Form im Verfassungsrahmen nicht vom Schleswig-Holsteinischen Landtag verabschiedet werden kann (BVerfG, Beschluss vom 22. März 1990 – 2 BvL 1/86 –, Rn. 65). Der Finanzausschuss des Landtags empfiehlt folglich bei Enthaltung der Mitglieder der SPD-Fraktion und des Mitglieds des SSW vorsätzlich die Verabschiedung eines offensichtlich verfassungswidrigen Gesetzentwurfs zur Verabschiedung. Eine Ablehnung des vorsätzlichen offensichtlich Verfassungsbruchs erfolgt von keiner der anwesenden Fraktionen: Die einen stimmten ihm zu, die anderen tolerierten ihn mittels Enthaltung.

Big T:
Auf welcher Tradition / Gründe beruht es, dass zwar kritisiert wird, aber sich dann nur enthalten wird, statt dagegen zu stimmen?

Der Obelix:
Die alte Tradition lautet:

Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.

Und ein weiterer Grund: Sind nur 80.000 Beamte betroffen, also keine große Mühe und Engagement notwendig.......

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version