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[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
VaPi:
Da guckt man auf die Abrechnung, ruft seinen Sachbearbeiter im SMF an und fragt nach.
Dailydrvr:
Da ist der Entwurf des neuen Besoldungsgesetzes schon hinterlegt. Das ist aber wie allseits bekannt noch nicht beschlossen.
VaPi:
Da aber selbst das LSF alle Tabellen auf deren Seite veröffentlicht hat und auch die Auszahlung stattgefunden hat, erscheint es sehr unwahrscheinlich, dass dem Entwurf nicht zugestimmt wird.
Rainer Hohn:
Am 8.3. tagt der Haushalts- und Finanzausschuss. TOP 1 betrifft das Besoldungsgesetz.
DrStrange:
im Entwurf steht unter 2 BvL 4/18:
"Für die Jahre 2011 bis 2022 erhalten Beamte, Richter und Ruhestandsbeamte, die
ihren Anspruch auf amtsangemessene Alimentation für die betreffenden Haushaltsjahre geltend gemacht haben und über deren Anspruch noch nicht abschließend
entschieden worden ist, monatliche Nachzahlungen auf Grundlage der vom Verband
der Privaten Krankenversicherung e. V. (PKV-Verband) mitgeteilten durchschnittlichen
Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung für berücksichtigungsfähige
Angehörige sowie weitere Nachzahlungen für die ersten beiden im Familienzuschlag zu
berücksichtigenden Kinder für die Jahre 2012, 2013 und 2021.
Warum nur die drei Jahre?
"Für berücksichtigungsfähige Ehegatten und Lebenspartner besteht der Anspruch
nur für die Kalenderjahre, in denen deren Gesamtbetrag der Einkünfte nach § 2
Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes oder vergleichbare ausländische Einkünfte im Durchschnitt der letzten drei Kalenderjahre jeweils vor dem Kalenderjahr
der Nachzahlung 18 000 Euro nicht überstiegen hat"
Wie soll das überprüft werden?
Bekommen Beamte mi freier Heilfürsorge aufgrund der privaten Pflegepflichtversicherung dann auch Nachzahlungen?
Für das Jahr 2023 erhalten alle Beamten, Richter und Ruhestandsbeamten monatliche
Nachzahlungen auf Grundlage der vom PKV-Verband mitgeteilten durchschnittlichen
Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung für berücksichtigungsfähige
Angehörige sowie weitere Nachzahlungen für die ersten beiden im Familienzuschlag zu
berücksichtigenden Kinder."
Werden die Zuschläge für das erste und zweite Kind also dann dauerhaft erhöht? Für 2023 sollen 87€ p.m. nachgezahlt werden.
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