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[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen

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VaPi:
Für die Jahre 2011 bis 2022 erhalten Beamte, Richter und Ruhestandsbeamte, die
ihren Anspruch auf amtsangemessene Alimentation für die betreffenden Haushaltsjahre geltend gemacht haben

Traurig.

DrStrange:

--- Zitat von: VaPi am 04.03.2023 18:59 ---Für die Jahre 2011 bis 2022 erhalten Beamte, Richter und Ruhestandsbeamte, die
ihren Anspruch auf amtsangemessene Alimentation für die betreffenden Haushaltsjahre geltend gemacht haben

Traurig.

--- End quote ---

Es stellt sich ja die Frage:

2010 mit Wegfall des Weihnachtsgeldes erstmals Widerspruch eingelegt und eine amtsangemessene Besoldung gefordert. 2015 erging dann das Urteil des BVerfG und 2016 wurde nachgezahlt. Also wirkt doch eigentlich der Widerspruch von 2010 immer noch, oder? Die amtsangemessene Besoldung wurde ja mit den Nachzahlungen von 2016 jetzt rückblickend nicht hergestellt!?

Saggse:

--- Zitat von: VaPi am 04.03.2023 18:59 ---Für die Jahre 2011 bis 2022 erhalten Beamte, Richter und Ruhestandsbeamte, die
ihren Anspruch auf amtsangemessene Alimentation für die betreffenden Haushaltsjahre geltend gemacht haben

Traurig.

--- End quote ---
Darauf wurde aber auch gebetsmühlenartig hingewiesen.

PoloG:
Anbei ein Artikel aus der Freien Presse von heute (Formattierung habe ich mal nur grob übernommen):

Sachsens Beamte um 130 Millionen Euro teurer

Zusätzlich zur verspäteten Tarifübertragung für alle kommen auf den Freistaat Nachzahlungen durch ein
Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2020 zu.

DRESDEN — Es ist mittlerweile 16 Monate her, dass sich Gewerkschaften und Arbeitgeber für die  Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Bundesländer außer Hessen auf eine Tariferhöhung um 2,8 Prozent einigten.
Fällig wurde sie im Dezember 2022 – nur Sachsens Beamte hatten davon erst mal nichts. Zwar galt die
Tarifübertragung als Formsache. Das Finanzministerium ließ sich jedoch mit der Ausarbeitung der Rechtsgrundlage bis Ende November 2022 Zeit – weil es in der Novelle gleich auch noch ein paar andere
Dinge regeln wollte.
Bis zur Verabschiedung der Novelle durch den Landtag werden auch noch ein paar Wochen vergehen. Trotzdem haben knapp 43.800 aktive verbeamtete Bedienstete genauso wie gut 14.400 Versorgungsempfänger – also Pensionäre – Ende Februar ihr 2,8-Prozent-Plus rückwirkend in einem Schwung ausgezahlt bekommen. Diesem Akt war eine schriftliche Bitte der Fraktionschefs des schwarz-grün-roten Regierungslagers am Nikolaustag an Finanzminister Hartmut Vorjohann(CDU) vorausgegangen, „die notwendigen Vorbereitungen zu veranlassen, damit die zum 1. Dezember 2022 vorgesehene Besoldungs- und Versorgungserhöhung schnellstmöglich – gegebenenfalls auch vorgriffsweise
– zur Auszahlung gebracht werden kann“. Davon profitieren neben Richtern und Staatsanwälten
auch schätzungsweise 13.000 aktive Polizisten – inklusive Anwärter – sowie gut 11.000 verbeamtete
Lehrer. Pro Monat macht das 2,8-Prozent-Plus für insgesamt 58.200 Personen laut Finanzministerium
8,33 Millionen Euro aus – pro Jahr also fast 100 Millionen Euro. Einmalig dürften zudem nach Rechnung des Vorjohann-Ressorts ungefähr 30 Millionen Euro hinzukommen – und zwar für diejenigen Beamten, die bis zum Vorjahr Widerspruch geltend gemacht haben, weil sie mit der Höhe ihrer Besoldung nicht einverstanden waren. Dabei geht es um die Umsetzung eines Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts
von Mai 2020 zur amtsangemessenen Alimentation.Danach muss der Abstand zwischen der niedrigsten Besoldung und der Grundsicherung einer vierköpfigen Familie mindestens 15 Prozent betragen.
Zur Einhaltung will Vorjohann rückwirkend zum 1. Januar 2023 die unterste Besoldungsgruppe
– das bisherige Eingangsamt bei Justizwachtmeistern– streichen. Zudem soll es Nachzahlungen für Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung für Angehörige sowie für Kinder geben. Die Ansprüche reichen bis ins Jahr 2011 zurück – wenn sie angemeldet wurden. Dass bis 2022 nur  Widerspruchsführer profitieren sollen und erst für 2023 alle Beamten, Richter und Versorgungsempfänger
Nachzahlungen erhalten sollen, wurde in einer Anhörung im Finanzausschuss desLandtags vergangene Woche nicht nur vom Landkreistag, sondern auch vom DGB kritisch gesehen.
Dessen Landeschef Markus Schlimbach bezweifelte zudem die Einhaltung des 15-Prozent-Abstandsgebots, legte dem Ausschuss mehrere Rechenmodelle vor und warnte: „Esdrohen zahlreiche Klagen.“

DrStrange:
Wie gehts denn jetzt weiter? Ausschüsse habe getagt und nun?

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