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[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen

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Dailydrvr:
Danke Swen.
Ich bin erst seit 2016 dabei. Die ganze Vorgeschichte war mir in dieser Detaillierung noch nicht bekannt.
Ja, Battis hat in seiner Stellungnahme darauf hingewiesen. Was das bedeutet ist mir jetzt erst klar geworden.
Ich bin gespannt, wo es hingeht. Unser momentaner FM zeigt ja offensichtlich null Problembewusstsein.

SwenTanortsch:
Gern geschehen, Daily. Genau dieses mangelnde Problembewusstsein betrachte ich als Verträumtheit. Sie wird hier wie in vielen anderen Rechtskreisen das Bundesverfassungsgericht geradezu dazu zwingen, den weiten Entscheidungsspielraum des Besoldungsgesetzgebers zunehmend weiter zu begrenzen, also einzuhegen. Als Folge werden die Personalkosten nur immer noch größer werden, wie nicht zuletzt die aktuelle Entscheidung 2 BvL 4/18 gezeigt hat. Das sächsische Gesetzgebungsverfahren, wie es sich aktuell entspinnt, ist sachlich in jeglicher Hinsicht völlig unverantwortlich, weshalb Ulrich Battis hier so deutliche Worte gefunden hat - und auch sie führen offensichtlich nicht dazu, dass sich der Gesetzgeber seines verfassungsrechtlichen Auftrags erinnerte. Der Gesetzentwurf dürfte zukünftig vielleicht weniger ein juristisches als eher ein psychologisches Interesse finden und ggf. in einer der fachneurologischen Zeitschriften unter der Kategorie der Besoldungsamnesie betrachtet werden.

Saggse:
Wenn ich diese Meldung https://www.gdp.de/gdp/gdpber.nsf/id/de_quo-vadis-amtsangemessene-alimentation-nicht-vor-2024 richtig deute, könnte es wohl noch ein wenig dauern...

SwenTanortsch:
Der Link bezieht sich auf die konkreten Normenkontrollverfahren 2 BvL 5/18 bis 9/18 die A-Besoldung im Land Berlin in den Jahren 2008 bis 2015 betreffend (vgl. a. https://www.berliner-besoldung.de/wp-content/uploads/2022/02/Stellungnahme_BVerfG_220110_anonymisiert.pdf). Das Bundesverfassungsgericht hat unlängst Entscheidungen in den folgenden konkreten Normenkontrollverfahren für das Jahr 2023 angekündigt (vgl. die Nr. 20 bis 22 des Zweiten Senats): https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Jahresvorausschau/vs_2023/vorausschau_2023_node.html Nach dem Jahresbericht 2022 ist mit einer Entscheidung "demnächst" zu rechnen, vgl. a. https://www.berliner-besoldung.de/weitere-normenkontrollantraege-vor-der-entscheidung/ Es dürfte diesbezüglich folglich nicht mehr allzu lang dauern. Ein Entscheidungstermin für das von mir genannte konkrete Normenkontrollverfahren, das Land Sachsen betreffend, liegt noch nicht vor.

Saggse:
Also sind, wenn ich das richtig verstehe, im Laufe dieses Jahres Urteile für drei Bundesländer (Bremen, Schleswig-Holstein und Niedersachsen) zu erwarten, von denen man zumindest eine Orientierung erwarten kann, wohin die Reise im Hinblick auf die übrigen Bundesländer geht. (So etwas wie eine Signalwirkung an die jeweiligen Landesregierungen wäre zwar wünschenswert und unter normalen Umständen zu erwarten, aber angesichts der Erfahrungen in der Vergangenheit mache ich mir diesbezüglich keine Hoffnungen...)

Auch von mir nochmal vielen Dank für die ausführlichen Erläuterungen. Inhaltlich bin ich als juristischer Dilettant zwar raus, aber das ganze Prozedere finde ich unheimlich interessant und spannend. :)

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