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[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Rainer Hohn:
Ich habe den Entwurf vorliegen. Allerdings umfasst er ca. 400 Seiten, so dass ich wohl erst am Wochenende Zeit dafür finden werde. Die wichtigsten Inhalte die mir beim ersten Überfliegen aufgefallen sind:
- Erhöhung der Besoldung/Versorgung sowie der Familienzuschläge um 2,8% analog zum Tarifabschluss
- die Festsellung, dass eine weitere Erhöhung der familienbezogenen Bestandteile (bis 2 Kinder) nicht möglich erscheint, da sonst das Abstandsgebot zw. den Ämtern nicht mehr gegeben sei
- keine weitere Erhöhung der Grundbesoldung, da zu teuer und nicht erforderlich
- Erhöhung der Beihilfesätze für die Beamten mit einem Kind auf 70% und ab dem 2. Kind auf 90% (nach Wegfall der zu berücksichtigenden Kinder sollen die erhöhten Beihilfesätze erhalten bleiben)
- Erhöhung der Beihilfesätze für berücksichtungsfähige Angehörige
- Erhöhung der Zuschläge ab dem 3.Kind
- Nachzahlungen für die Jahre, in denen Widerspruch eingelegt wurde (die Höhe unterscheidet sich nach Jahr und Familienkonstellation( Größenordnung für eine 4K Familie ca. 4000 bis 5000€ pro Jahr)
Die Angaben sind sicherlich unvollständig und ungenau, da mir momentan die Zeit dafür fehlt und der Entwurf recht umfangreich ist...
Aloha:
--- Zitat von: Rainer Hohn am 14.09.2022 12:49 ---Ich habe den Entwurf vorliegen. Allerdings umfasst er ca. 400 Seiten, so dass ich wohl erst am Wochenende Zeit dafür finden werde. Die wichtigsten Inhalte die mir beim ersten Überfliegen aufgefallen sind:
- Erhöhung der Besoldung/Versorgung sowie der Familienzuschläge um 2,8% analog zum Tarifabschluss
- die Festsellung, dass eine weitere Erhöhung der familienbezogenen Bestandteile (bis 2 Kinder) nicht möglich erscheint, da sonst das Abstandsgebot zw. den Ämtern nicht mehr gegeben sei
- keine weitere Erhöhung der Grundbesoldung, da zu teuer und nicht erforderlich
- Erhöhung der Beihilfesätze für die Beamten mit einem Kind auf 70% und ab dem 2. Kind auf 90% (nach Wegfall der zu berücksichtigenden Kinder sollen die erhöhten Beihilfesätze erhalten bleiben)
- Erhöhung der Beihilfesätze für berücksichtungsfähige Angehörige
- Erhöhung der Zuschläge ab dem 3.Kind
- Nachzahlungen für die Jahre, in denen Widerspruch eingelegt wurde (die Höhe unterscheidet sich nach Jahr und Familienkonstellation( Größenordnung für eine 4K Familie ca. 4000 bis 5000€ pro Jahr)
Die Angaben sind sicherlich unvollständig und ungenau, da mir momentan die Zeit dafür fehlt und der Entwurf recht umfangreich ist...
--- End quote ---
Vielen Dank für den spannenden Einblick in die neueste besoldungstechnische Trickkiste. Die Logik der Argumentation, dass familienabhängige Zulagen das Abstandsgebot verletzten, dasselbe aber über die Beihilfe dann doch (dauerhaft) ginge, ist zumindest kreativ, aber dennoch durchschaubar.
DrStrange:
--- Zitat von: Rainer Hohn am 14.09.2022 12:49 ---
- Nachzahlungen für die Jahre, in denen Widerspruch eingelegt wurde (die Höhe unterscheidet sich nach Jahr und Familienkonstellation( Größenordnung für eine 4K Familie ca. 4000 bis 5000€ pro Jahr)
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Äh..warum erhält die 4k Fam Nachzahlungen, wenn es doch bis zwei Kinder keine Erhöhung gibt?
Rainer Hohn:
Die "Erhöhung" soll künftig durch die Erhöhung der Beihilfesätze erfolgen. Damit soll die Mindestalentation gewährleistet werden. Und A 4 soll gestrichen werden...
Aloha:
--- Zitat von: Rainer Hohn am 15.09.2022 07:06 ---Die "Erhöhung" soll künftig durch die Erhöhung der Beihilfesätze erfolgen. Damit soll die Mindestalentation gewährleistet werden. Und A 4 soll gestrichen werden...
--- End quote ---
Wenn die Beihilfe wesentlich zur Sicherstellung der Alimentierung genutzt werden soll, könnte die Klage eines Beamtenhaushalts mit 2 Kindern spannend werden, der freiwillig in der GKV versichert ist.
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