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[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
DrStrange:
Na mal sehen, was Prof. Battis dazu schreibt.
Wird dem wissenschaftlichen Dienst des Landtages Sachsen dieser Entwurf eigentlich auch vorgelegt?
Für die, die eine freie Heilfürsorge genießen bleibt also alles beim Alten (außer 2,8%)?
emdy:
--- Zitat von: Aloha am 15.09.2022 10:28 ---
--- Zitat von: Rainer Hohn am 15.09.2022 07:06 ---Die "Erhöhung" soll künftig durch die Erhöhung der Beihilfesätze erfolgen. Damit soll die Mindestalentation gewährleistet werden. Und A 4 soll gestrichen werden...
--- End quote ---
Wenn die Beihilfe wesentlich zur Sicherstellung der Alimentierung genutzt werden soll, könnte die Klage eines Beamtenhaushalts mit 2 Kindern spannend werden, der freiwillig in der GKV versichert ist.
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Wieso das? Eine Mitgliedschaft in der GKV trotz Beihilfeanspruch ist doch Privatvergnügen.
Dr. Stuttmann jedenfalls geht in seinem Gutachten davon aus, dass eine Erhöhung der Beihilfe in Betracht kommt, verweist allerdings auf eine Gefährdung der Privatversicherungsbranche und mittelbar des Gesundheitssystems.
Bei den Beitragserhöhungen der letzten 2 Jahre würde ich eine Erhöhung der Beihilfesätze unabhängig von Kindern jedenfalls begrüßen. Davon hat jeder Beamte etwas und gerade die unteren Besoldungsgruppen würden die Entlastung deutlich spüren, da die Beiträge für alle gleich sind.
Admin:
Wir bitten um Zusendung des Entwurfs, gerne auch anonym unter:
https://oeffentlicher-dienst.info/c/feedback?r=/beamte/land/tr/2021/
Dailydrvr:
--- Zitat von: Admin am 20.09.2022 00:02 ---Wir bitten um Zusendung des Entwurfs, gerne auch anonym unter:
https://oeffentlicher-dienst.info/c/feedback?r=/beamte/land/tr/2021/
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Erledigt. Ich hab den Entwurf mittlerweile auch hier.
Danke an alle die fachlich Tiefgreifenderes beitragen.
Da ich nicht die riesen Ahnung habe eine Frage: Lese ich das richtig, dass die Nachzahlungen teilweise dran gekoppelt sind, dass der Ehegatte privat versichert war und zusätzlich ein GdE unter 18.000 EUR gehabt haben muss?
Das würde bedeuten, dass die Nachzahlung wenn dann schonmal nicht in den unteren Besoldungsgruppen, die ja nachweislich zu gering alimentiert waren, erfolgen würde. Diese Kollegen sind ja gezwungen, dass der Ehepartner zum Haushaltseinkommen mit einer eigenen SV-pflichtigen Beschäftigung beiträgt…
Admin:
vielen Dank für die Zusendung des Referentenentwurfs!
Wir haben die Sachsen-Seite sogleich aktualisiert.
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