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[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
strahlkotze:
Also, ist ja schön, dass dann hier viele zehntausende Euro an Nachzahlungen erhalten... aber warum die amtsangemessene Alimentation für den eigentlich Beamten an sich (!) nicht umgesetzt wird, erschließt sich mir auch aus den ellenlangen Schreiben nicht. Sind ja alles nur Nachzahlungen für die "Dritten" in der Runde, also die berücksichtigungsfähigen Angehörigen sowie die Kinder.
Unknown:
--- Zitat von: strahlkotze am 31.07.2023 08:56 ---aber warum die amtsangemessene Alimentation für den eigentlich Beamten an sich (!) nicht umgesetzt wird, erschließt sich mir auch aus den ellenlangen Schreiben nicht.
--- End quote ---
Ja doch, die Antwort ist eigentlich ganz einfach. Es kostet massiv an Haushaltsmittel und diese will der Dienstherr nicht in sein Personal investieren.
DrStrange:
Jetzt ist die Frage: beantragt man die Nachzahlungen gleich und legt Ende des Jahres Widerspruch ein oder geht man gleich in Widerspruch und beantragt keine Nachzahlungen?
Mglw könnte das Gericht ja später sagen: "na die Nachzahlung haben sie ja beantragt, also waren sie ja zufrieden"
Talinos:
Kann jemand eine kurze Übersicht gestalten bzw. meine bestätigen, wer etwas pro Monat bekommt? So richtig verstehe ich das Prozedere nicht.
→ ist die Annahme so korrekt?
Single:
Ledig, ohne Kind: keine Nachzahlung
Verheiratet ohne Kind
Verheiratet (Ehepartner gesetzlich versichert), ohne Kind: keine Nachzahlung
Verheiratet (Ehepartner privatversichert), ohne Kind: hier erfolgte eine Nachzahlung
Verheiratet mit Kind
Verheiratet (Ehepartner gesetzlich versichert), ein Kind (gesetzlich versichert): keine Nachzahlung
Verheiratet, ein Kind und mehr (gesetzlich versichert): hier erfolgte eine Nachzahlung
oorschwerbleede:
--- Zitat von: DrStrange am 31.07.2023 09:21 ---Jetzt ist die Frage: beantragt man die Nachzahlungen gleich und legt Ende des Jahres Widerspruch ein oder geht man gleich in Widerspruch und beantragt keine Nachzahlungen?
Mglw könnte das Gericht ja später sagen: "na die Nachzahlung haben sie ja beantragt, also waren sie ja zufrieden"
--- End quote ---
So wie ich das Infoschreiben verstanden habe, musst du ohnehin nicht für alles einen Antrag stellen. Nur für die Nachzahlungen für die beihilfeberechtigten Angehörigen musst du dich unter dem Link einloggen und die Unterlagen hochladen (also Nachweis zur privaten Krankenversicherung und den Verdienst des Ehepartners, ggf. weitere). Für die Nachzahlungen, die du für im Familienzuschlag zu berücksichtigende Kinder bekommst, erfolgt die Nachzahlung automatisch, wenn auch erst voraussichtlich mit den Dezemberbezügen.
Hast du denn Widerspruch eingelegt? Die Widerspruchsverfahren werden laut Info auch von Amts wegen wieder aufgegriffen. Dann steht ja immer noch der Klageweg offen.
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