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[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen

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oorschwerbleede:

--- Zitat von: Talinos am 31.07.2023 11:56 ---Kann jemand eine kurze Übersicht gestalten bzw. meine bestätigen, wer etwas pro Monat bekommt? So richtig verstehe ich das Prozedere nicht.

→ ist die Annahme so korrekt?

Single:
Ledig, ohne Kind: keine Nachzahlung

Verheiratet ohne Kind
Verheiratet (Ehepartner gesetzlich versichert), ohne Kind: keine Nachzahlung
Verheiratet (Ehepartner privatversichert), ohne Kind: hier erfolgte eine Nachzahlung

Verheiratet mit Kind
Verheiratet (Ehepartner gesetzlich versichert), ein Kind (gesetzlich versichert): keine Nachzahlung
Verheiratet, ein Kind und mehr (gesetzlich versichert): hier erfolgte eine Nachzahlung

--- End quote ---

Das ist sehr vereinfacht dargestellt. Wichtig ist erstens, dass es nur für ausgewählte Jahre Nachzahlungen gibt und zweitens für 2019 und davor nur für die Beamten, die Rechtsmittel eingelegt haben.

Grundsätzlich gilt: Als lediger Beamter ohne Kinder gibts nix, das ist korrekt. Bist du verheiratet (oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft - das lasse ich mal künftig der Einfachheit halber weg, ist aber immer mit gemeint), hängt es davon ab, ob der Partner gesetzlich (dann gibts auch hier nix) oder privat versichert ist. Dann hängt es davon ab, wieviel Einkommen der Partner jeweils in den betreffenden 3 Vorjahren im Schnitt hatte. Bis 18T€ gibts was - darüber nix.

Bei den Kindern gibt es zwei Gründe für Nachzahlungen (so lese ich es heraus). Als erstes gibt es Nachzahlungen für alle im Familienzuschlag zu berücksichtigenden Kinder. Für die ersten Beiden weniger, ab dem 3. wirds mehr (und hier auch dauerhaft, da der FamZ für die Kinder 3+ ab diesem Jahr erhöht wurde). Sind die Kinder beihilfeberechtigt (also privat versichert), gibt es dafür noch eine Nachzahlung.

Wie eingangs schon erwähnt, sind nur ausgewählte Jahre betroffen, die in den einzelnen Tatbeständen auch noch unterschiedlich sind (die ersten beiden Kinder bekommen z. B. für 2022 keine Nachzahlung, die Kinder 3+ schon).

VaPi:
Zumindest die Zahlungen für die Kinder im Familienzuschlag sollten doch unkompliziert sein, da alles der Bezügestelle vorliegt. Schnell wird da wohl nix gehen, ist ja parallel auch Urlaubszeit.

Dailydrvr:
Schreiben sie ja, voraussichtlich mit den Dezemberbezügen.

Ich hoffe ja, es gibt noch ein ordentliches Schreiben, dass ich der PKV vorlegen kann…

oorschwerbleede:

--- Zitat von: Dailydrvr am 01.08.2023 09:38 ---Schreiben sie ja, voraussichtlich mit den Dezemberbezügen.

Ich hoffe ja, es gibt noch ein ordentliches Schreiben, dass ich der PKV vorlegen kann…

--- End quote ---

Gestern kam die Post vom LSF - identisches Schreiben wie auf der Homepage. Ich glaube kaum, dass da noch mehr kommt. Ich habe meine PKV erstmal auf die bevorstehende Änderung hingewiesen und nachgefragt, was die konkret bräuchten. Damit geh ich dann zum LSF und lass es mir geben. Bis zum 1.1.24 ist ja noch etwas Zeit.

Angelsaxe:

--- Zitat von: oorschwerbleede am 02.08.2023 13:22 ---
--- Zitat von: Dailydrvr am 01.08.2023 09:38 ---Schreiben sie ja, voraussichtlich mit den Dezemberbezügen.

Ich hoffe ja, es gibt noch ein ordentliches Schreiben, dass ich der PKV vorlegen kann…

--- End quote ---

Gestern kam die Post vom LSF - identisches Schreiben wie auf der Homepage. Ich glaube kaum, dass da noch mehr kommt. Ich habe meine PKV erstmal auf die bevorstehende Änderung hingewiesen und nachgefragt, was die konkret bräuchten. Damit geh ich dann zum LSF und lass es mir geben. Bis zum 1.1.24 ist ja noch etwas Zeit.

--- End quote ---

Dir wird vom LSF ganz unkompliziert ein Schreiben aufgesetzt wie dein Beihilfebemessungssatz ist. Das gibst du deiner Versicherung und die berechnen dir (auch rückwirkend) einen neuen Beitrag. So hat es bislang doch auch funktioniert, wenn bspw. durch ein zweites Kind der Beihilfebemessungssatz von 50% auf 70% gestiegen ist.

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