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[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
oorschwerbleede:
Eine Änderung des Bemessungssatzes gab es bei mir nicht - ich bin gleich mit 70% eingestiegen. Aber so etwas in der Art habe ich mir schon gedacht. Kann aber auch gut sein, dass die PKV ein Gesetz lesen kann. Wenn ich bisher 70% hatte komme ich ja zwangsläufig zu den 90%.
Angelsaxe:
--- Zitat von: oorschwerbleede am 02.08.2023 13:45 ---Eine Änderung des Bemessungssatzes gab es bei mir nicht - ich bin gleich mit 70% eingestiegen. Aber so etwas in der Art habe ich mir schon gedacht. Kann aber auch gut sein, dass die PKV ein Gesetz lesen kann. Wenn ich bisher 70% hatte komme ich ja zwangsläufig zu den 90%.
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Also ich hatte schlichtweg gebeten, dass mir eine entsprechende Mitteilung für die PKV geschickt wird. Das hat mit allen Seiten reibungslos geklappt. Möglicherweise kann man sich das hier sparen und die Versicherung mit Verweis auf die Gesetzesänderung informieren.
Dailydrvr:
--- Zitat von: oorschwerbleede am 02.08.2023 13:45 ---Eine Änderung des Bemessungssatzes gab es bei mir nicht - ich bin gleich mit 70% eingestiegen. Aber so etwas in der Art habe ich mir schon gedacht. Kann aber auch gut sein, dass die PKV ein Gesetz lesen kann. Wenn ich bisher 70% hatte komme ich ja zwangsläufig zu den 90%.
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Das ist die Frage. Kollege hat 70%, aber ein Kind ist schon ausm FamZ raus…
Demnach nach neuer Regelung nur weiterhin 70%. Glaube nicht, dass rückwirkend angepasst wird.
oorschwerbleede:
Auch wieder wahr. Man kann auch mit Bestandsschutz die 70% haben und damit nach der neuen Regelung keine 90% bekommen.
Aber mir tut es auch nicht weh das LSF um ein Schreiben zu bitten, was ich dann der PKV vorlegen kann.
luftruepel:
Kann mir jemand erklären, warum für das Jahr 2023 eine Nachzahlung des Familienzuschlages des ersten und zweiten Kindes erfolgt, der Familienzuschlag für die ersten beiden Kinder aber nicht dauerhaft angehoben wird?
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