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[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen

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oorschwerbleede:

--- Zitat von: luftruepel am 03.08.2023 01:56 ---Kann mir jemand erklären, warum für das Jahr 2023 eine Nachzahlung des Familienzuschlages des ersten und zweiten Kindes erfolgt, der Familienzuschlag für die ersten beiden Kinder aber nicht dauerhaft angehoben wird?

--- End quote ---

Nach Ansicht des Freistaats geht aus den Urteilen des BVerfG nur für einzelne Jahre die Notwendigkeit einer Anpassung der Besoldung hervor. Für die anderen Jahre ist alles super  ::)

Ich glaube, jedem hier ist klar, dass dieses Gesetz auch wieder nicht verfassungskonform ist...

VaPi:

--- Zitat von: luftruepel am 03.08.2023 01:56 ---Kann mir jemand erklären, warum für das Jahr 2023 eine Nachzahlung des Familienzuschlages des ersten und zweiten Kindes erfolgt, der Familienzuschlag für die ersten beiden Kinder aber nicht dauerhaft angehoben wird?

--- End quote ---

Der Freistaat hebt ja den Familienzuschlag indirekt an, indem für 2 Kinder, Beamte jetzt 90% Beihilfe bekommen.
Andere Bundesländer haben den Familienzuschlag massiv erhöht.

Im Landtag hat man natürlich auch erkannt, dass das Blödsinn ist und es wurde eine zeitnahe Reformierung der Besoldung durch Einbringung eines Entschließungsantrags beschlossen. Was auch immer dabei dann rumkommt.

0esli0:
Wie verhält sich das eigentlich, wenn ich mal ein Kind habe, und dieses bei meinem Partner in der GKV Familienversicherung belasse. Bleibe ich dann trotzdem nur zu 50 Prozent beihilfeberechtigt? Oder bekomme ich dann immer die 70 Prozent unabhängig davon, wo das Kind nun versichert ist?

VaPi:
Wenn das Kind im Familienzuschlag berücksichtigungsfähig ist, dann wird die Beihilfe auf 70% angehoben, unabhängig wo das Kind versichert ist. Diese 70% verliert man auch nicht mehr. Bei 2 Kindern dann Analog 90%.

elbtaler:

--- Zitat von: VaPi am 03.08.2023 09:04 ---Wenn das Kind im Familienzuschlag berücksichtigungsfähig ist, dann wird die Beihilfe auf 70% angehoben, unabhängig wo das Kind versichert ist. Diese 70% verliert man auch nicht mehr. Bei 2 Kindern dann Analog 90%.

--- End quote ---

Ach, wenn ich einmal auf 90% Beihilfe (wg. 2 Kindern) bin (ab 2024), behalte ich die Lebzeit, auch wenn die Kinder irgendwann nicht mehr berücksichtigungsfähig im Familienzuschlag sind??? Hab ich das richtig verstanden?

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