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[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen

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Karsten:

--- Zitat von: VaPi am 03.08.2023 09:59 ---Ja.


--- Zitat ---Der Bemessungssatz von 70 % oder 90 % vermindert sich bei Wegfall der
Berücksichtigungsfähigkeit von Kindern nicht, wenn diese nach dem 31. Dezember 2023
berücksichtigungsfähig sind bzw. waren
--- End quote ---

Und damit wird es zukünftig sehr teuer werden für den Dienstherrn.

--- End quote ---

Richtig und für die PKV sehr günstig, da sie nur noch 10% Restrisiko versichern muss. Deshalb war der PKV Verband auch gegen die 90% Beihilferegelung, weil er quasi die private Krankenversicherung bei Beamten mit 2 Kindern ein Leben lang überflüssig macht.

Angelsaxe:

--- Zitat von: Fragmon am 04.08.2023 10:36 ---
--- Zitat von: VaPi am 03.08.2023 17:25 ---Leider wird sich die PKV die 10% Restkostenversicherung gut bezahlen lassen. Wirklich viel sparen kann man da nicht wirklich. Der PKV Verband ist ja Sturm gelaufen gegen die 100% Beihilfe.

--- End quote ---

War auch richtig so, da sonst bei allen der Beihilfeergänzungstarif wegfallen würde und insbesondere im zahntechnischen Bereich will ich nicht nur Beihilfeleistungen haben.

--- End quote ---

Sehr guter und wichtiger Punkt!

NewSN:
Hallo an alle, ich bin neu hier, und hoffe mir kann wer helfen.
Ich hab das Schreiben des LSF bekommen, bzw auch online gelesen.

Aber richtig verstehen tue ich nicht was auf mich zu trifft.
Bin seit 2021 in Sachsen als Anwärter tätig und habe 3 Kinder.

Jetzt lese ich das Anwärter ausgeschlossen sind bei Nachzahlungen!
Gilt das für alles oder nur für die Punkte I.1 und II.?

Die Frage richtig sich auf den Familienzuschlag.

Eventuell hat wer da mehr verständnis wie ich.

LG und allen ein schönes Wochenende

MasterNoname89:
So wie ich es aus dem Schreiben lese, haben Anwärter keinen Anspruch auf die Nachzahlungen nach Pkt. I, 1 (privat versicherte behilfeberücksichtigungsfähige Angehörige - z.b. Ehefrau ohne Arbeitsvertrag) und Pkt. II, was die Jahre 2011 bis 2019 betrifft und somit eh hinfällig wäre.

Nach dem Gesetz bist du auch Beamter und wirst alimentiert. Demnach hast du ebenfalls anrecht auf den vollen Familienzuschlag, der ja nun per Gesetz angehoben wurde.

Letzlich weißt du das genau im September/November, wenn die Zahlung geleistet werden soll. Im Zweifelsfall die Gewerkschaft fragen und notfalls darüber auf dein Recht klagen.

VaPi:

--- Zitat ---
Jetzt lese ich das Anwärter ausgeschlossen sind bei Nachzahlungen!
Gilt das für alles oder nur für die Punkte I.1 und II.?


--- End quote ---

Lies mal in Punkt 7 des FAQ Schreiben rein. Dort steht: … da Anwärter nicht alimentiert werden, gibt es auch keine Nachzahlungen.

Den erhöhten Familienzuschlag, erhältst du, wie bereits mein Vorredner angemerkt hat.

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