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[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen

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Karsten:

--- Zitat von: Rainer Hohn am 28.09.2022 12:12 ---Dann würdest du zu der recht überschaubaren Gruppe der (scheinbaren) Profiteure gehören.

Ich bin mal gespannt wie sich diese Regelungen, sollten sie denn Gesetzeskraft erlangen, mit der geplanten Einführung des Hamburger Modells vertragen.

--- End quote ---

Das verträgt sich, beide Varianten stehen ja nicht in Konkurrenz. In jedem Fall schwächen beide Varianten die PKV aber zunehmend. Das Modell in Sachsen würde der PKV sehr hohe Beitragsausfälle bringen. Wenn Beamte nur noch ein Restrisiko von 10% versichern müssen, hält sich der Beitragsaufwand sehr gering. Wenn zudem Kinder und Ehepartner gar nicht mehr in der PKV vrsichert werden müssen, aufgrund ein 100%igen Beihilfesatzes, sinkt die Anzahl der Vollversicherten weiter. Die PKV schrumpft seit 10 Jahren in der Vollversicherung,  wächst bisher nur noch im Beamtensegment, weil hier für viele Beamte nie die Möglichkeit bestand in der GKV zu bleiben und Beihilfeanspruch zu haben.

Rainer Hohn:
Naja von einer erheblichen Schwächung  gehe ich nicht aus. Man hat sich ja ganz offensichtlich für die Beihilfevariante entschieden, da eben recht wenige Beamte bzw. deren berücksichtungsfähige Angehörige betroffen sind. 12 Mio. Euro Mehrkosten im Landeshaushalt um einen Besoldungsrückstand von ca. 12 % aufzuholen (Stand 2020) sprechen Bände.

Aber diese Variante findet scheinbar auch über die Landesgrenzen hinaus Anklang. Der BSBD (Bund der Strafvollzugsbediensteten) NRW spricht gar von einer SENSATION und wünscht sich gemeinsam mit dem DBB nichts Sehnlicheres, als dieses Modell auch auf NRW zu übertragen.

http://www.bsbd-nrw.de/aktuelles/aktuelles-bsbd/1011-beihilfe-sensation-aus-sachsen

SwenTanortsch:
Wie man als Gewerkschaftsfunktionär offensichtlich bar hinreichend verfassungsrechtlicher Kenntnisse ungeprüfte so viel Unsinn schreiben kann, bleibt mir schleierhaft. Wenn man die Jubelarie am Ende in folgendem Satz münden lässt:

"Für die Betroffenen wäre die Regelung aus dem sächsischen Gesetzentwurf eine wesentliche Komponente zur nachhaltigen Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Dienstes."

dann zeigt man darüber hinaus, dass man von den Belangen der eigenen Mitglieder wohl nicht allzu viel Ahnung hat. Denn die Mehrzahl derer, die man erst noch für den Beamtendienst gewinnen will, werden kaum schon Elternteil zweier oder mehr als zweier Kinder sein und sich entsprechend ausmalen, wie attraktiv es zukünftig sein dürfte, wenn dann die entsprechende Kinderzahl an Bord sei, von den vom Gesetzgeber anvisierten Beihilfeleistungen zu profitieren.

Es ist auch hier eine eigenartige Vorstellung vom Leistungsprinzip, dass man meint, Beihilfeleistungen an die Kinderzahl zu knüpfen, um so am Ende für eine geringe Zahl an Beamten die Forderungen des Mindestabstandsgebots erfüllen zu wollen. Die aus dem absoluten Alimentationsschutz resultierenden verfassungsrechtlichen Forderungen können nicht vom Familienstand abhängig gemacht werden, da ausnahmslos allen Beamten eine amtsangemessene Alimentation zu gewähren ist. Ein ehemaliger ehrenamtlicher Richter an einem Verwaltungsgericht sollte m.E. erst einmal eine sachliche Prüfung der Thematik vornehmen, bevor er solche einen Text verfasst.

Sonnenschein:
Die Neuregelung tritt ja erst zukünftig in Kraft. Wie verhält es sich eigentlich für die Vergangenheit? Wir haben ja auch immer schön jährlich Widerspruch gegen die Besoldung eingelegt. Gibt der 400 Seiten Gesetzestextentwurf dazu eigentlich was her oder fällt das mal so locker unter den Tisch.

Dailydrvr:

--- Zitat von: TZSteinbock am 24.09.2022 17:49 ---Es ist einfach erstaunlich wie man es jetzt nach so langer Erarbeitungszeit für den Entwurf auf 400 Seiten schaffen kann, ca. 10 % Inflation und Energiepreisexplosion einfach auszublenden und unberücksichtigt zu lassen.

--- End quote ---

Ich hab noch an der Zahl gezweifelt, aber:Tata! https://www.tagesschau.de/eilmeldung/eilmeldung-6741.html

Ja, wir erhöhen die Besoldung um wahnsinnige 2,8%…      -> kann Spuren von Sarkasmus enthalten

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