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Minusstunden durch Corona
Minchen:
Hallo zusammen,
Ich habe einen Vertrag über 85%. 50% Büro un 35% Hallenverwaltung (Vorbereitungen vor Ort, Abnahme etc.). Seit 2 Jahren finden aber so gut wie keine Veranstaltungen statt. Ich habe meinen AG immer darauf hingewiesen dass ich nicht meine vertragliche Arbeitszeit erbringen kann. Wurde damit vertröstet man kümmere sich darum. Auf meinem Gleitzeitkonto sind mittlerweile 480 Minusstunden :-[ jetzt haben sie reagiert und ich kann im Büro jetzt mehr arbeiten. Aber bis diese Minusstunden weg sind dauert das ja ewig. Muss ich das überhaupt so hinnehmen? Hätte der AG mir nicht eine Alternative Tätigkeit bieten müssen oder zumindest meine Arbeitszeit (klar mit weniger Gehalt) anpassen müssen?
Danke für eure Rückmeldung!
XTinaG:
Ein Gleitzeitkonto dient ausschließlich der Disposition der eigenen Arbeitszeit durch den Arbeitnehmer. Sofern Du nicht nachdrücklich Deine Arbeitskraft angeboten hast, hast Du lediglich Deine Dispositionsmöglichkeit genutzt. Und dies durch die unwidersprochene Buchung auf dem Gleitzeitkonto bestätigt. Korrekt wäre gewesen, die entsprechenden Zeiten zu erbringen, auch wenn kein tatsächlicher Arbeitsanfall vorlag.
Minchen:
Aber ich habe ja immer angefragt.
Lt. Unsere Vereinbarung über das Gleitzeitkonto dürfen da nur max 60 Minusstundn entstehen, und jetzt?
Kann mir nicht vorstellen dass es so einfach ist. Was kann ich dafür wenn keine Arbeit da ist und man mir keine gibt. Soll ich 3 Stunden in der Halle sitzen und Däumchen drehen. Zur Kurzarbeit wollte man mich auch nicht anmelden.
Isi:
Also wenn du deine Arbeit angeboten hast und der AG sie nicht annehmen konnte entstehen auch keine Minusstunden, Stichwort Annahmeverzug § 615 BGB.
Wenn du allerdings einfach zu Hause gelieben bist und gehofft hast das kommt schon wieder in Ordnung... wirds schwierig. Das ist dann wie auf einem Schiff auf hoher See - denn vor Gericht bist zu zuweilen in Gottes Hand.
Wenn eine Dienstvereinbarung regelt, dass ein Gleitzeitkonto nur -60 stunden haben darf dann gilt das uneingeschränkt.
Gleichwohl können Minusstunden nur angerechnet werden wenn der Arbeitnehmer dafür verantwortlich ist - hast du also entsprechend Alarm geschlagen und mitgeteilt, dass keine Arbeit vorhanden, du aber bereit bist die Arbeit aufzunehmen dürfen keine Minusstunden geschrieben werden.
Ansonsten sind Minusstunden durch den Arbeitgeber angeordnet und entstehen zwar, müssen aber voll vergütet werden - das hat in Ausnahmefällen z.B. in unserer Klinik den Sinn, dass teure Geräte aus bleiben und geschont werden und das zuständige Personal trotzdem bezahlt wir auch wenn es nicht arbeitet weil die Betriebskosten 1000x mal höher liegen als das Stundenentgeld :)
XTinaG:
Zutreffend ist, daß eine Kappungsgrenze von 60 Minusstunden bedeutet, daß auch nicht mehr auf dem Gleitzeitkonto sein können. Sofern die Arbeit nicht beharrlich angeboten wurde, sind diese wohl auch angefallen. Nachfragen oder Hinweise genügen nicht, um den Arbeitgeber in Annahmeverzug zu versetzen.
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