Autor Thema: Einsatzverfügung  (Read 5957 times)

friedal

  • Gast
Einsatzverfügung
« am: 24.01.2022 11:14 »
Hallo!

Kann mir jemand sagen, was eine Einsatzverfügung ist?

Zum Hintergrund: ich arbeite als Tarifbeschäftigte in einer Bundesbehörde und habe mich erfolgreich auf eine (externe) Stellenausschreibung in der gleichen Behörde beworben. Von der Personalabteilung wurde mir mitgeteilt, dass ich hierfür eine Einsatzverfügung erhalte.

Über Rückmeldungen würde ich mich freuen!

BalBund

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Antw:Einsatzverfügung
« Antwort #1 am: 24.01.2022 22:24 »
Sehr geehrte Frau/Herr Friedal

ich darf Ihnen mitteilen, dass Sie als erfolgreicher Bewerber aus der Stellenausschreibung 08/15 hervorgegangen sind. Unter Berücksichtigung dienstlicher Belange weise ich Sie ab dem 01.02.2022 zunächst für die Dauer von 6 Monaten dem Referat 123Y zu. Bitte melden Sie sich am 01.02.2022 bei Regierungsdirektor Kluge, Zimmer 206 o.V.i.A.

Nach Ablauf der Probezeit von 6 Monaten ist beabsichtigt, Sie dauerhaft auf diesem Dienstposten einzusetzen. Hierzu ergeht eine gesonderte Verfügung.

Für die Erfüllung Ihrer künftigen Aufgaben wünsche ich viel Erfolg.
gez. Hochmüller
Leiter Personal


So könnte diese Verfügung beispielhaft aussehen :-)

friedal

  • Gast
Antw:Einsatzverfügung
« Antwort #2 am: 24.01.2022 22:50 »
Danke BalBund.

Beispielshalber erwähnst du in deinem Text eine Probezeit. Kann mir tatsächlich noch einmal eine Probezeit auferlegt werden? Ich hatte ja bereits eine 6-monatige Probezeit, als ich 2018 als Sachbearbeiterin angefangen habe und diese ist mittlerweile ja erfolgreich bestanden. Oder sehe ich das falsch?

Und warum ist es nur beabsichtigt, dass ich dauerhaft auf dem Dienstposten eingesetzt werde? Die Ausschreibung war eine öffentliche Ausschreibung, also keine rein interne und hätte ich mich jetzt als Außenstehende beworben, gäbe es ja keine Beabsichtigung, oder?

Organisator

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Antw:Einsatzverfügung
« Antwort #3 am: 25.01.2022 08:14 »
Danke BalBund.

Beispielshalber erwähnst du in deinem Text eine Probezeit. Kann mir tatsächlich noch einmal eine Probezeit auferlegt werden? Ich hatte ja bereits eine 6-monatige Probezeit, als ich 2018 als Sachbearbeiterin angefangen habe und diese ist mittlerweile ja erfolgreich bestanden. Oder sehe ich das falsch?
Hier will der Arbeitgeber testen, ob du die neuen Tätigkeiten auch erfolgreich übernehmen kannst. Falls nicht, kriegst du deinen alten Job wieder.

Und warum ist es nur beabsichtigt, dass ich dauerhaft auf dem Dienstposten eingesetzt werde?
Wie oben - damit du bei Versagen wieder auf deinem alten Job eingesetzt werden kannst.

friedal

  • Gast
Antw:Einsatzverfügung
« Antwort #4 am: 25.01.2022 08:50 »
Könnte ich mich dann schon während dieser Probezeit auf andere Referentenstellen bewerben, die nur für Beamte des höheren Dienstes sowie vergleichbare Tarifbeschäftigte ausgeschrieben sind oder ginge dies erst nach den 6 Monaten?

Organisator

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Antw:Einsatzverfügung
« Antwort #5 am: 25.01.2022 09:01 »
Könnte ich mich dann schon während dieser Probezeit auf andere Referentenstellen bewerben, die nur für Beamte des höheren Dienstes sowie vergleichbare Tarifbeschäftigte ausgeschrieben sind oder ginge dies erst nach den 6 Monaten?

Dafür gibt es keine tarifliche Regelung. Hängt also von deinem Arbeitgeber ab, welchen Personenkreis er als bewerbungsberechtigt sieht.