Hier steht geschrieben:
https://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/vka/hoehergruppierung.htmlTVöD VKA - Höhergruppierung
Unter einer Höhergruppierung versteht man den Wechsel von der bisherigen in eine höhere Entgeltgruppe.
Die Höhergruppierung im TVöD erfolgt im Bereich VKA seit 01.03.2017 stufengleich, mindestens jedoch nach Stufe 2.
Die in einer Stufe zurückgelegte Stufenlaufzeit wird nicht auf die neue Entgeltgruppe angrechnet.
Die Stufenlaufzeit in der höheren Entgeltgruppe beginnt mit dem ersten des Kalendermonats der Höhergruppierung.
Sonderregelung E 9a -> E 9b
Bei der Höhergruppierung aus Entgeltgruppe 9a nach Entgeltgruppe 9b wird die bereits zurückgelegte Stufenlaufzeit angerechnet.
Dies gilt lediglich für Höhergruppierung von E 9a nach E 9b, aber nicht für Höhergruppierungen ausgehend von E 9b oder ausgehend von E 9a mit Überspringen von E 9b.
Was ist nun richtig -Verlust Stufenlaufzeit ja ode nein?