Die Aussagen, die die Sachbearbeiterin gemacht hat, sind veraltet.
Früher waren alle Minijobs von vorneherein versicherungsfrei und man musste eine Erklärung abgeben, um versicherungspflichtig zu werden.
Jetzt ist man von vorneherein versicherungspflichtig und muss eine Erklärung abgeben, um versicherungsfrei zu sein.
Diese Erklärung kann (wie Isie richtig beschrieben hat) jederzeit abgegeben werden, dann ist man dann für dieses Beschäftigungsverhältnis allerdings daran gebunden und die Erklärung kann nicht widerrufen werden.
Bevor man sich jedoch von der Versicherungspflicht befreien lässt, sollte man gut überlegen, ob der relativ kleine Beitrag von 3,6 % in die gesetzliche Rentenversicherung doch sinnvoll ist. Mit diesem kleinen Beitrag erwirbt man gegenüber der Rentenversicherung vollwertige Pflichtbeiträge und kann so, falls man erkranken sollte, eine Reha oder eine Rente wegen Erwerbsminderung beantragen. Auch können diese Beiträge helfen, im Alter früher in Rente gehen zu dürfen.
Daher kann ich nur raten, einmal bei der kostenlosen Hotline der Deutschen Rentenversicherung anzurufen und sich vor Abgabe der Erklärung beraten zu lassen. Die Telefonnummer lautet: 0800 1000 4800