Autor Thema: [BY] Pensionsberechnung  (Read 3608 times)

Mingara

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[BY] Pensionsberechnung
« am: 27.01.2022 15:04 »
Grüß Gott!

Ich habe eine Frage zur Berechnung der ruhegehaltsfähigen Bezüge im Rahmen der Pensionsberechnung:

Die Formel lautet ja in etwa: Ruhegehaltsfähige Bruttobezüge x (Dienstjahre x 1,79375%) = Ruhegehalt.

Sind diese "Bruttobezüge" das Vollzeitbrutto oder ist damit einfach die Bezügeposition von z.B. A14/8 gemeint? Ich meine mal aufgefangen zu haben, dass sich die Pension immer auf die letzten zwei Dienstjahre bezieht und dass man somit in den letzten Jahren zwingend wieder/noch Vollzeit arbeiten sollte. Stimmt das?

Anders formuliert: Wirkt es sich auf die Pension noch weiter nachteilig aus, wenn man z.B. in den letzten 5 Dienstjahren nur Teilzeit arbeitet (abgesehen davon, dass weniger Pensionspunkte gesammelt werden und weniger verdient wird)?

Danke vorab!

NWB

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Antw:[BY] Pensionsberechnung
« Antwort #1 am: 27.01.2022 15:19 »
Hallo!
Die ruhegehaltsfähigen Bezüge bemessen sich anhand der Besoldungsstufe, die du 2 Jahre vor Pensionierung inne hattest.
Wenn du 1 Jahr vor der Pensionierung von A14 nach A15 befördert wirst, bekommst du die Pension von A14 aus berechnet.

Die letzten Jahre Vollzeit arbeiten bringt lediglich 1,79375% mehr Ruhegehalt pro Jahr, allerdings nur bis zum Maximalbetrag von 71,75%.

Mingara

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Antw:[BY] Pensionsberechnung
« Antwort #2 am: 27.01.2022 15:28 »
Besten Dank, NWB!

Das heißt im Umkehrschluss, dass es für die Berechnung der Pension einerlei ist, ob ich zum Schluss Teilzeit oder Vollzeit arbeite, wenn ich meine 40 Dienstjahre schon voll habe?

NWB

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Antw:[BY] Pensionsberechnung
« Antwort #3 am: 27.01.2022 16:48 »
Wenn du 40 Jahre Vollzeit gearbeitet hast, hast du den Höchstsatz erreicht.

sapere aude

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Antw:[BY] Pensionsberechnung
« Antwort #4 am: 27.01.2022 17:48 »
Deine Formel müsste in etwa lauten: Ruhegehaltsfähige Bruttobezüge x (Dienstjahre x jeweiliger Arbeitsanteil x 1,79375%) = Ruhegehalt.

Oder alternativ:
Dienstjahre = relevante Tätigkeitszeit x jeweiliger Arbeitsanteil


Das gilt bis zum Maximalwert.

NWB

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Antw:[BY] Pensionsberechnung
« Antwort #5 am: 27.01.2022 18:06 »
Nicht zu vergessen, das eine Kürzung der Dienstbezüge bei vorzeitigem Ruhestand auch dann vorgenommen wird, wenn der Höchstsatz erreicht bzw überschritten ist.

Mingara

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Antw:[BY] Pensionsberechnung
« Antwort #6 am: 29.01.2022 12:18 »
Deine Formel müsste in etwa lauten: Ruhegehaltsfähige Bruttobezüge x (Dienstjahre x jeweiliger Arbeitsanteil x 1,79375%) = Ruhegehalt.


Und diese Bruttobezüge, von denen du sprichst, müssen in Vollzeit erwirtschaftet werden?

NWB

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Antw:[BY] Pensionsberechnung
« Antwort #7 am: 29.01.2022 15:53 »
Nein.
Wir hatten hier in NRW vor einigen Jahren ein tolles Projekt namens PEM (Personalentwicklungsmanagement), was viele Leute ab 50 Jahren genutzt haben, um mit moderaten Abschlägen vorzeitig in Ruhestand zu gehen.

Das haben viele Leute genutzt, insbesondere Frauen, die zum Ende in Teilzeit gearbeitet haben und aufgrund ihrer bisher erdienten Pensionsansprüche am Ende tlw. mehr in der Tasche hatten als durch ihre Teilzeitbesoldung

sapere aude

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Antw:[BY] Pensionsberechnung
« Antwort #8 am: 29.01.2022 17:07 »
Deine Formel müsste in etwa lauten: Ruhegehaltsfähige Bruttobezüge x (Dienstjahre x jeweiliger Arbeitsanteil x 1,79375%) = Ruhegehalt.


Und diese Bruttobezüge, von denen du sprichst, müssen in Vollzeit erwirtschaftet werden?

Mit "Bruttobezüge" sind in der Regel die Endstufe des jeweiligen Amtes gemeint. Die Höhe kannst Du aus der Besoldungstabelle entnehmen. Der Arbeitsanteil spielt HIER keine Rolle. Wäre auch schwierig zubestimmen, wenn dieser in der aktiven Dienstzeit variiert.
Der Arbeitsanteil wird bei der Bestimmung des Faktors (ruhegehaltsfähige Dienstjahre) berücksichtigt:
1 Jahr Vollzeit = 1,79375
1 Jahr 50% = 1,79375 x 0,5 (Berechnung erfolgt taggenau)

Stefan35347

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Antw:[BY] Pensionsberechnung
« Antwort #9 am: 30.01.2022 13:36 »
ich würde es mal über den versorgungsrechner bay. versicherungskammer . gibst eben so ein, wie du denkst zu arbeiten

Mingara

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Antw:[BY] Pensionsberechnung
« Antwort #10 am: 31.01.2022 16:26 »
Deine Formel müsste in etwa lauten: Ruhegehaltsfähige Bruttobezüge x (Dienstjahre x jeweiliger Arbeitsanteil x 1,79375%) = Ruhegehalt.


Und diese Bruttobezüge, von denen du sprichst, müssen in Vollzeit erwirtschaftet werden?

Mit "Bruttobezüge" sind in der Regel die Endstufe des jeweiligen Amtes gemeint. Die Höhe kannst Du aus der Besoldungstabelle entnehmen. Der Arbeitsanteil spielt HIER keine Rolle. Wäre auch schwierig zubestimmen, wenn dieser in der aktiven Dienstzeit variiert.
Der Arbeitsanteil wird bei der Bestimmung des Faktors (ruhegehaltsfähige Dienstjahre) berücksichtigt:
1 Jahr Vollzeit = 1,79375
1 Jahr 50% = 1,79375 x 0,5 (Berechnung erfolgt taggenau)



Besten Dank, jetzt ist es klargestellt!