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[BY] Pensionsberechnung

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Mingara:

--- Zitat von: sapere aude am 29.01.2022 17:07 ---
--- Zitat von: Mingara am 29.01.2022 12:18 ---
--- Zitat von: sapere aude am 27.01.2022 17:48 ---Deine Formel müsste in etwa lauten: Ruhegehaltsfähige Bruttobezüge x (Dienstjahre x jeweiliger Arbeitsanteil x 1,79375%) = Ruhegehalt.


--- End quote ---

Und diese Bruttobezüge, von denen du sprichst, müssen in Vollzeit erwirtschaftet werden?

--- End quote ---

Mit "Bruttobezüge" sind in der Regel die Endstufe des jeweiligen Amtes gemeint. Die Höhe kannst Du aus der Besoldungstabelle entnehmen. Der Arbeitsanteil spielt HIER keine Rolle. Wäre auch schwierig zubestimmen, wenn dieser in der aktiven Dienstzeit variiert.
Der Arbeitsanteil wird bei der Bestimmung des Faktors (ruhegehaltsfähige Dienstjahre) berücksichtigt:
1 Jahr Vollzeit = 1,79375
1 Jahr 50% = 1,79375 x 0,5 (Berechnung erfolgt taggenau)

--- End quote ---



Besten Dank, jetzt ist es klargestellt!

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