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[BY] Pensionsberechnung

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NWB:
Nicht zu vergessen, das eine Kürzung der Dienstbezüge bei vorzeitigem Ruhestand auch dann vorgenommen wird, wenn der Höchstsatz erreicht bzw überschritten ist.

Mingara:

--- Zitat von: sapere aude am 27.01.2022 17:48 ---Deine Formel müsste in etwa lauten: Ruhegehaltsfähige Bruttobezüge x (Dienstjahre x jeweiliger Arbeitsanteil x 1,79375%) = Ruhegehalt.


--- End quote ---

Und diese Bruttobezüge, von denen du sprichst, müssen in Vollzeit erwirtschaftet werden?

NWB:
Nein.
Wir hatten hier in NRW vor einigen Jahren ein tolles Projekt namens PEM (Personalentwicklungsmanagement), was viele Leute ab 50 Jahren genutzt haben, um mit moderaten Abschlägen vorzeitig in Ruhestand zu gehen.

Das haben viele Leute genutzt, insbesondere Frauen, die zum Ende in Teilzeit gearbeitet haben und aufgrund ihrer bisher erdienten Pensionsansprüche am Ende tlw. mehr in der Tasche hatten als durch ihre Teilzeitbesoldung

sapere aude:

--- Zitat von: Mingara am 29.01.2022 12:18 ---
--- Zitat von: sapere aude am 27.01.2022 17:48 ---Deine Formel müsste in etwa lauten: Ruhegehaltsfähige Bruttobezüge x (Dienstjahre x jeweiliger Arbeitsanteil x 1,79375%) = Ruhegehalt.


--- End quote ---

Und diese Bruttobezüge, von denen du sprichst, müssen in Vollzeit erwirtschaftet werden?

--- End quote ---

Mit "Bruttobezüge" sind in der Regel die Endstufe des jeweiligen Amtes gemeint. Die Höhe kannst Du aus der Besoldungstabelle entnehmen. Der Arbeitsanteil spielt HIER keine Rolle. Wäre auch schwierig zubestimmen, wenn dieser in der aktiven Dienstzeit variiert.
Der Arbeitsanteil wird bei der Bestimmung des Faktors (ruhegehaltsfähige Dienstjahre) berücksichtigt:
1 Jahr Vollzeit = 1,79375
1 Jahr 50% = 1,79375 x 0,5 (Berechnung erfolgt taggenau)

Stefan35347:
ich würde es mal über den versorgungsrechner bay. versicherungskammer . gibst eben so ein, wie du denkst zu arbeiten

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