Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Stellenbewertungskommissionen
MaryPoppins:
Frage in die Runde: wie ist die Zusammensetzung der Stellenbewertungskommissionen (Verhältnis Arbeitgeberseite : Beschäftigtenvertretung) und wer hat entscheidet in letzter Instanz (ZA-Leitung/Behördenleitung) - abgesehen vom Mitbestimmungsrecht des Personalrats.
WasDennNun:
Stellenbewertung ist doch Beamtengedöns
oder meinst du eine "Kommision" die sich eine Rechtsmeinung über die Eingruppierung von auszuübenden Tätigkeiten bildet?
Organisator:
Es gibt auch eine Stellenbewertung für den Tarifbereich, für Beamte kenne ich das eher unter dem Begriff Dienstpostenbewertung. Auch für den Tarifbereich kann es dazu eine Kommission geben.
@ TE
Wenn es um den Tarifbereich geht, ist der PR (außer ich glaube in einem Bundesland) bei der Stellenbewertung nicht zwingend zu beteiligen. Bei der Eingruppierung ist er ohnehin in der Mitbestimmung. Eine Kommission kann, muss aber nicht gebildet werden, insoweit sind mir auch keine Vorgaben für die Besetzung einer solchen Kommission bekannt.
XTinaG:
Nur daß Stellen und deren Bewertung für Tarifbeschäftigte ohne Bedeutung sind...
Organisator:
--- Zitat von: XTinaG am 28.01.2022 08:35 ---Nur daß Stellen und deren Bewertung für Tarifbeschäftigte ohne Bedeutung sind...
--- End quote ---
Klar. Aber ein haushalterisch notwendiges Mittel um überhaupt Tarifbeschäftigte einstellen zu können und mit deren Bewertung ein zweckmäßiges Mittel zur Personalplanung.
Idealerweise sollte dann aber auch die Bewertung der Stellen und die Eingruppierung des Beschäftigten deckungsgleich sein, soweit das ohne Betrachtung der Voraussetzungen in der Person möglich ist.
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