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Stellenbewertungskommissionen

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XTinaG:
Es gibt aber keinen Automatismus, daß (neben dem Umstand, daß die Bewertung und Eingruppierung aus Gründen der Qualität der Bewertenden auseinanderfallen) die haushalterisch notwendige Stellenbewertung auch nur irgendeine Auswirkung auf den Tarifbeschäftigten hat.

was_guckst_du:

--- Zitat von: XTinaG am 28.01.2022 08:35 ---Nur daß Stellen und deren Bewertung für Tarifbeschäftigte ohne Bedeutung sind...

--- End quote ---
...in der Theorie ist das so...in der täglichen Praxis läuft es zu 99% anders (was auch daran liegt, weil der überwiegende Teil der Tarifbeschäftigten glaubt, das hier der AG der alleinige "Herr des Verfahrens" ist)...

XTinaG:
Das ist auch in der Praxis so. Die Stelle berührt weder die Eingruppierung noch gibt es einen Automatismus, daß die in der Stellenbewertung vorgesehenen Tätigkeiten dem tarifbeschäftigten Stelleninhaber überhaupt übertragen werden noch wäre der Vergütungsanspruch des Tarifbeschäftigten durch den Stellenwert begrenzt.

Organisator:

--- Zitat von: XTinaG am 28.01.2022 09:24 ---Das ist auch in der Praxis so. Die Stelle berührt weder die Eingruppierung noch gibt es einen Automatismus, daß die in der Stellenbewertung vorgesehenen Tätigkeiten dem tarifbeschäftigten Stelleninhaber überhaupt übertragen werden noch wäre der Vergütungsanspruch des Tarifbeschäftigten durch den Stellenwert begrenzt.

--- End quote ---

Völlig richtig. Dennoch:
Wenn ein Arbeitgeber sinnvoll seinen Ressourceneinsatz plant, wäre es zielführend, die Stellen hinsichtlich ihrer Wertigkeit der der damit verbundenen Aufgaben auch mit entsprechendem Personal zu besetzen. Und die Aufgaben entsprechend zu übertragen.
Für den einzelnen Mitarbeiter spielen diese Erwägungen jedoch keine Rolle.

WasDennNun:
Es ist gängige Praxis, dass die Eingruppierung und das überwiesen Entgelt nur durch Zufall deckungsgleich ist  8)

Leider glauben ja in der Tat die Mehrheit der TBler, dass der AG sie eingruppiert.

@MryPopins: Wie Organisator schon schrieb, ist idR der PR nirgendwo in einer Kommission zwingend zu beteiligen.
Da aber bei Einstellung, Höhergruppierung etc. der PR in der Mitbestimmung ist, ist es eine Vereinfachung wenn sie im Vorfeld beteiligt sind, damit sie nicht hinterher querschiessen und bei einer Mitbestimmung wg. abweichende Rechtsmeinung bzgl. der Eingruppierung  das Verfahren in die Länge ziehen.

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