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Stellenbewertungskommissionen

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Kaiser80:
Eine Stellenbewertungskommission, so wie wir sie leben, bildet sich eine Rechtsmeinung zur Eingruppierung und schlägt das Ergebnis dem AG (bei uns Bürgermeister/-in) vor, welcher die "letzte Instanz" im Haus ist. Für die tatsächliche Eingruppierung ist die Kommission wie auch deren Ergebnisse oder die Rechtsmeinung des AG unbeachtlich. Bei Zweifeln trifft man sich eben vor Gericht

Unsere Komission besteht aus 2 PR-Mitgliedern, Leiter Personal, Leiter "Zentrale Dienste/Hauptamt". Sehr selten werden auch SBV oder Gleichstellung hinzugezogen. Seitens des AG geniesst sie eine sehr hohe Akzeptanz, selten weicht der AG vom Ergebniss der Kommission ab. Da ich trotz meines PR-Status recht "streng" bei der Auslegung der Rechtsbegriffe bin, geniesst die Stellenbewertungskommission in der Belegschaft nicht immer den besten Ruf...


WasDennNun:
Wieso trotz deines PR-Status?
Gerade weil du PR bist, musst du doch auf die Gleichbehandlung achten und verhindern, dass durch Nasenfaktor die Rechtsbegriffe mal so mal so ausgelegt werden!

XTinaG:

--- Zitat von: Organisator am 28.01.2022 09:31 ---
--- Zitat von: XTinaG am 28.01.2022 09:24 ---Das ist auch in der Praxis so. Die Stelle berührt weder die Eingruppierung noch gibt es einen Automatismus, daß die in der Stellenbewertung vorgesehenen Tätigkeiten dem tarifbeschäftigten Stelleninhaber überhaupt übertragen werden noch wäre der Vergütungsanspruch des Tarifbeschäftigten durch den Stellenwert begrenzt.

--- End quote ---

Völlig richtig. Dennoch:
Wenn ein Arbeitgeber sinnvoll seinen Ressourceneinsatz plant, wäre es zielführend, die Stellen hinsichtlich ihrer Wertigkeit der der damit verbundenen Aufgaben auch mit entsprechendem Personal zu besetzen. Und die Aufgaben entsprechend zu übertragen.
Für den einzelnen Mitarbeiter spielen diese Erwägungen jedoch keine Rolle.

--- End quote ---

Ich nehme sowohl in diesem Unterforum als auch dem für die Kommunen grundsätzlich weder an, daß die Arbeitgeber überhaupt ihren Ressourceneinsatz sinnvoll planen, noch, daß sie dazu die Stellenwirtschaft nutzen, noch daß ihr Handeln grundsätzlich darauf ausgerichtet wäre, zielführend zu sein. Ausnahmsweise kann das aber durchaus der Fall sein.

Organisator:

--- Zitat von: XTinaG am 28.01.2022 09:39 ---Ich nehme sowohl in diesem Unterforum als auch dem für die Kommunen grundsätzlich weder an, daß die Arbeitgeber überhaupt ihren Ressourceneinsatz sinnvoll planen, noch, daß sie dazu die Stellenwirtschaft nutzen, noch daß ihr Handeln grundsätzlich darauf ausgerichtet wäre, zielführend zu sein. Ausnahmsweise kann das aber durchaus der Fall sein.

--- End quote ---

Anhand mancher Äußerungen kann ich das durchaus nachvollziehen. Wie macht ihr das denn?

Kaiser80:

--- Zitat von: WasDennNun am 28.01.2022 09:39 ---Wieso trotz deines PR-Status?
Gerade weil du PR bist, musst du doch auf die Gleichbehandlung achten und verhindern, dass durch Nasenfaktor die Rechtsbegriffe mal so mal so ausgelegt werden!

--- End quote ---
Nun, der einzelne Beschäftigte hat halt sich im Blick und ist oft der Auffassung, der PR hat sich "nur" für ihn im speziellen einzusetzten.
Ich sehe es hingegen genau wie du, vllt habe ich das unsauber formuliert.

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