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Stellenbewertungskommissionen

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XTinaG:

--- Zitat von: Organisator am 28.01.2022 09:49 ---
--- Zitat von: XTinaG am 28.01.2022 09:39 ---Ich nehme sowohl in diesem Unterforum als auch dem für die Kommunen grundsätzlich weder an, daß die Arbeitgeber überhaupt ihren Ressourceneinsatz sinnvoll planen, noch, daß sie dazu die Stellenwirtschaft nutzen, noch daß ihr Handeln grundsätzlich darauf ausgerichtet wäre, zielführend zu sein. Ausnahmsweise kann das aber durchaus der Fall sein.

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Anhand mancher Äußerungen kann ich das durchaus nachvollziehen. Wie macht ihr das denn?

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Wir haben keine Stellenwirtschaft. Wir haben einerseits Personalbudgets, andererseits planmäßige Arbeitsplätze, die mit einer Tätigkeitsbeschreibung und -bewertung versehen sind und die somit je nach Besetzung 12 Wertigkeiten annehmen können, sowie außerplanmäßige Arbeitsplätze, die aus einem nicht ausgeschöpften Personalbudget geschaffen werden können. Die Arbeitsplätze entstehen aus den Aufgaben der Organisationseinheit, die nach Abschätzung des Arbeitsaufkommens auf Arbeitsplätze verteilt werden. Das Führunspersonal auf Organisationsebenen mit Personalverantwortung kann auf die Besetzung von planmäßigen Arbeitsplätzen verzichten. Auch dadurch kann Personalbudget für außerplanmäßige Arbeitsplätze frei werden. Die Tätigkeitsdarstellungen erfolgen aus den Organisationseinheiten, die Tätigkeitsbewertungen erstellt der Bereich Organisation, die Rechtsmeinung zur Eingruppierung bildet sich aufgrund der Person und der Bewertung durch Org der Personalbereich.

MaryPoppins:
Sicher sind Beschäftigte nach der auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, aber dass das an den entscheidenden Stellen nicht immer korrekt umgesetzt wird, weil das Eingruppierungsrecht für viele ein Buch mit sieben Siegeln ist, ist auch bekannt. Darum sind Stellenbewertungskommissionen sicher sinnvoll. In einem Kommentar (Walhalla "Grundlagen der Eingruppierung TVöD und TV-L") wird "als Schlüssen zum Erfolg" zu paritätischen Kommissionen geraten und die Zusammenarbeit zwischen Personalvertretung und Leitung würde die Sache für alle Beteiligten transparenter machen - denn letztendlich ist die Entscheidung das Ergebnis eines Tarifrechts und keine Meinung. Es ist leider bei uns sehr müßig immer wieder bei der Leitung anzuklopfen und wiederholt die Vorteile einer solchen Kommission vorzutragen.

Organisator:

--- Zitat von: XTinaG am 28.01.2022 10:24 ---
--- Zitat von: Organisator am 28.01.2022 09:49 ---
--- Zitat von: XTinaG am 28.01.2022 09:39 ---Ich nehme sowohl in diesem Unterforum als auch dem für die Kommunen grundsätzlich weder an, daß die Arbeitgeber überhaupt ihren Ressourceneinsatz sinnvoll planen, noch, daß sie dazu die Stellenwirtschaft nutzen, noch daß ihr Handeln grundsätzlich darauf ausgerichtet wäre, zielführend zu sein. Ausnahmsweise kann das aber durchaus der Fall sein.

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Anhand mancher Äußerungen kann ich das durchaus nachvollziehen. Wie macht ihr das denn?

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Wir haben keine Stellenwirtschaft. Wir haben einerseits Personalbudgets, andererseits planmäßige Arbeitsplätze, die mit einer Tätigkeitsbeschreibung und -bewertung versehen sind und die somit je nach Besetzung 12 Wertigkeiten annehmen können, sowie außerplanmäßige Arbeitsplätze, die aus einem nicht ausgeschöpften Personalbudget geschaffen werden können. Die Arbeitsplätze entstehen aus den Aufgaben der Organisationseinheit, die nach Abschätzung des Arbeitsaufkommens auf Arbeitsplätze verteilt werden. Das Führunspersonal auf Organisationsebenen mit Personalverantwortung kann auf die Besetzung von planmäßigen Arbeitsplätzen verzichten. Auch dadurch kann Personalbudget für außerplanmäßige Arbeitsplätze frei werden. Die Tätigkeitsdarstellungen erfolgen aus den Organisationseinheiten, die Tätigkeitsbewertungen erstellt der Bereich Organisation, die Rechtsmeinung zur Eingruppierung bildet sich aufgrund der Person und der Bewertung durch Org der Personalbereich.

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Danke für die Darstellung!

Organisator:

--- Zitat von: MaryPoppins am 28.01.2022 10:39 ---Sicher sind Beschäftigte nach der auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, aber dass das an den entscheidenden Stellen nicht immer korrekt umgesetzt wird, weil das Eingruppierungsrecht für viele ein Buch mit sieben Siegeln ist, ist auch bekannt. Darum sind Stellenbewertungskommissionen sicher sinnvoll. In einem Kommentar (Walhalla "Grundlagen der Eingruppierung TVöD und TV-L") wird "als Schlüssen zum Erfolg" zu paritätischen Kommissionen geraten und die Zusammenarbeit zwischen Personalvertretung und Leitung würde die Sache für alle Beteiligten transparenter machen - denn letztendlich ist die Entscheidung das Ergebnis eines Tarifrechts und keine Meinung. Es ist leider bei uns sehr müßig immer wieder bei der Leitung anzuklopfen und wiederholt die Vorteile einer solchen Kommission vorzutragen.

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Es geht aber auch ganz gut ohne Kommission. Gibt weniger Abstimmungsbedarf, aber auch weniger Austausch bei schwierigen Fällen.

XTinaG:
Ich bezweifele die Kompetenz von "Kommissionen", die unter Beteiligung von PR/BR gebildet werden. Solche Bewertungen sollte doch besser jemand vornehmen, der sich damit auskennt. Und da wird es bei dem dafür eingesetzten Personal des Arbeitgebers bereits eng, wenn Katja aus der Kita, Bernd vom Bauhof und Susi aus der Spülküche dann dabei mitwirken sollen, wird es irgendwie absurd.

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