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Stufenfestsetzung Verbeamtung
Murmel:
Hallöchen :)
Ich habe mich auf ein Verbeamtungsverfahren beworben. Die formellen Voraussetzungen erfülle ich und meine Vorgesetzte wird jetzt eine Bewertung schreiben.
Ich habe gelesen, dass meine derzeitige Stufe im Falle der Verbeamtung nicht einfach übernommen wird. Stattdessen wird die Stufe unter Berücksichtigung der für die Beamten einschlägigen Regelung neu festgesetzt. Nach Paragraph 27 Abs. 2 S. 1 wird die Stufe 1 festgesetzt, sofern keine Erfahrungszeiten nach Paragraph 28 Abs. 1-3 anerkannt werden.
Kann mir jemand sagen, was als Erfahrungszeiten gelten? Und wie müsste ich eventuelle Erfahrungszeiten anzeigen bzw. begründen?
Ich hoffe, mir kann jemand weiterhelfen!
Danke!
EiTee:
Eine Auflistung wie Du vorher beschäftigt warst, aktuell bist und künftig sein wirst, würde immens weiterhelfen.
Murmel:
Bin seit 2,5 Jahren Sachbearbeiterin (Projektmanagement) in der IT. Diese Aufgaben werde ich auch nach der Verbeamtung behalten. An meinem Einsatzgebiet wird sich also nichts ändern.
Vor meiner Tätigkeit als Sachbearbeiterin war ich 10 Monate Projektleitung an einer Universität.
Fehlen noch weitere Infos?
EiTee:
Verbamtung im mD, gD, hD? Ich könnte raten, dass es nicht der mD ist.
Wenn keine Laufbahnbefähigung vorliegt, werden für den gD 18 Monate abgezogen.
Daher wird es wohl auf die Stufe 1 hinauslaufen.
Murmel:
Verbeamtung im gD.
Und die 10 Monate vorher können da nicht irgendwie berücksichtigt werden?
Du sagtest ja, es werden 18 Monate abgezogen, bleiben also noch 12 Monate übrig, aber die können dann wohl auch nicht berücksichtigt werden? Bin am 31.01.22 nämlich genau 30 Monate bei der Behörde.
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