Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen

[NW] Urlaubssperre ersten 6 Monate

(1/4) > >>

mrsdaisy:
Hallo!

Ich werde jetzt im Februar als Beamtin in NRW eingestellt und nun habe ich ihn §3 der Verordnung über den Erholungsurlaub der Beamtinnen und Beamten und Richterinnen und Richter im Lande Nordrhein-Westfalen gelesen, dass ein Urlaubsanspruch erst nach 6 Monaten entsteht. Bei der Verordnung von Bundesbeamten ist § weggefallen, das heißt ja, für diese gilt die 6 monatige Urlaubssperre nicht. Ich wollte fragen wie es denn in der Praxis wirklich aussieht. Kann ich in den ersten 6 Monaten wirklich keinen Urlaub nehmen oder wird dieser grundsätzlich trotzdem gewährt? Ich hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen und mir hoffentlich eine positive Rückmeldung geben  :-\ vielen Dank schon einmal im Voraus!

Opa:
Die von dir genannte Verordnung wurde im Jahr 2012 durch die FrUrlV NRW (https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=3220120203171562132) abgelöst.
Die von dir genannte Norm findet sich allerdings inhaltsgleich in §17 Abs. 2 FrUrlV wieder.

Danach wird Urlaub erst nach einer Beschäftigungszeit im öffentlichen Dienst (=nicht zwingend im aktuellen Dienstverhältnis) von 6 Monaten gewährt, Ausnahmen aus besonderen Gründen sind zulässig.

Frage ist also, ob du ggf. vorher bereits im öD warst (und die 6 Monate ggf. deshalb schon rum sind) und andernfalls, ob es einen besonderen Grund gibt. Die Ausnahme erfordert eine Einzelentscheidung. Von „grundsätzlich trotzdem gewähren“ würde ich an deiner Stelle deshalb nicht ausgehen.

RsQ:
Was bedeutet denn "Urlaubssperre" ganz konkret? Es sollte doch niemand erwarten, dass der AN ein 1/2 Jahr ohne jeden freien Tag durcharbeitet?! Geht es ja um ein gewisses Urlaubsvolumen (im Sinne von "keine drei Wochen")? Also mal 2-3 Tage frei zu kriegen, sollte doch wirklich nicht ein Ding der Unmöglichkeit sein?! Urlaub hat ja auch mit Erholung und Erhaltung der Arbeitskraft zu tun ...

BalBund:

--- Zitat von: RsQ am 28.01.2022 20:37 ---Was bedeutet denn "Urlaubssperre" ganz konkret? Es sollte doch niemand erwarten, dass der AN ein 1/2 Jahr ohne jeden freien Tag durcharbeitet?!

--- End quote ---

Doch, genau das wird erwartet, ohne dass Überstundenausgleich oder Gleitzeit hiervon berücksichtigt werden. Die Regelung orientiert sich an der üblichen Probezeit und erproben kann man jemanden, der im Urlaub weilt nun einmal schlecht...

Die gelebte Praxis ist sehr unterschiedlich, letztlich entscheidet der Vorgesetzte oder die Personalabteilung.

RsQ:
Oha, das ist ja echt hart. Dass man vielleicht im ersten halben Jahr nicht sagt: "Jetzt bitte meinen Jahresurlaub" - das versteht sich (hoffentlich) von selbst.

Ich hatte in meinem ersten halben Jahr mal eine Woche (= 5 AT) Pause - die war genau richtig und auch wichtig.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

Go to full version